Am vergangenen Freitag war es besonders glatt in der Region Osnabrück, die Schule fiel deshalb aber nicht aus. Dennoch konnte man sich zu Fuß teilweise nur im Pinguin-Gang einigermaßen sicher fortbewegen. Eine Leserin meldete sich in der HASEPOST-Redaktion und berichtete von einer regelrechten Rutschpartie gegen 9:00 Uhr auf dem Wochenmarkt am Riedenbach im Stadtteil Schölerberg. Sie stellt die Frage: Wer ist da eigentlich in der Streupflicht?
Gerhard Meyering von der Stadt Osnabrück klärt auf: „Die Streupflicht auf der städtischen Veranstaltungsfläche des Wochenmarkts liegt in der Zuständigkeit des Betreibers, also der Stadt Osnabrück. Auf kirchlichem Gelände obliegt die Streupflicht hingegen der Kirche.“
Ordnungsaußendienst bereits beim Aufbau vor Ort
Laut Meyerings Aussage war der Ordnungsaußendienst bereits während der Aufbauphase des Markts am Riedenbach vor Ort, um sicherzustellen, dass die städtische Fläche gestreut wird. Dabei sei zudem beobachtet worden, dass auch die St.-Josephs-Kirche ihre Flächen ordnungsgemäß gestreut habe.
Generell informiert der Ordnungsaußendienst bei Glätte den Straßennotdienst über die Marktflächen und bittet um Streumaßnahmen. Je nach Situation und eigenen Ressourcen können die Mitarbeitenden des Ordnungsamts aber auch selber kleinere Flächen streuen. „Wie der Eindruck entstanden ist, dass sich niemand für das Streuen zuständig fühle, kann von hier nicht nachvollzogen werden“, so der Stadtsprecher.