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Gewalt gegen Obdachlose und Behinderte stark gestiegen

Die Gewalt gegen Obdachlose und Menschen mit Behinderungen hat in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren zugenommen. Der Bericht legt nahe, dass die offizielle Statistik nur einen Bruchteil der Realität widerspiegelt und es wird eine nationale Gewaltschutzstrategie gefordert.

Anstieg der Gewalt gegen Obdachlose und Behinderte

Die Polizei registrierte im Jahr 2018 noch 1.560 Straftaten gegen Opfer, die unter „Obdachlosigkeit“ eingestuft waren. Fünf Jahre später, im Jahr 2023, verzeichnete die Polizei jedoch 2.122 solcher Fälle. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, hervor, wie „Stern“ berichtet.

Auch Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen steigt

Auch die Zahl der Straftaten gegen Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen hat zugenommen. Während 2018 noch 5.120 Fälle verzeichnet wurden, waren es 2023 bereits 5.402 Fälle.

Einer der schockierendsten Fälle ereignete sich im April 2021 in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung in Potsdam. Eine Pflegerin tötete vier Bewohner und eine weitere Bewohnerin überlebte nur dank einer Notoperation. Die Pflegerin wurde später wegen vierfachen Mordes verurteilt.

Appell für eine nationale Gewaltschutzstrategie

In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt über 40.000 Straftaten an Obdachlosen und Behinderten begangen. „Wenn die Verwundbarsten Opfer von Gewalt werden, ist Wegschauen keine Option“, sagte Hennig-Wellsow dem „Stern“. Hennig-Wellsow geht davon aus, dass die offiziellen Statistiken nur einen Bruchteil der Realität abbilden. Sie fordert die Regierung zum Handeln auf und betont: „Wir brauchen endlich eine nationale Gewaltschutz-Strategie für diejenigen, die unseren Schutz brauchen und ein Recht auf Respekt haben.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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