Impfung (Symbolbild)
Der gemeinsame Gesundheitsdienst von Landkreis und Stadt Osnabrück rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und bereits eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, diese mindestens drei Monate später noch einmal auffrischen zu lassen. So wird ein höherer Immunschutz gegenüber dem Coronavirus erreicht.
Selbst wenn man rechtlich – Stand jetzt – nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson als grundimmunisiert gilt und nach einer daran angeschlossenen Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) als geboostert, empfiehlt sich folglich eine Auffrischung nach drei Monaten.
Auffrischungsimpfungen
Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen im Entwurf der neuen Absonderungsverordnung, die am Samstag (15. Januar), in Kraft treten soll, bereits angekündigt, dass rechtlich ab dann nur noch Personen als „mit einer Auffrischungsimpfung versehen“ eingestuft werden, die drei Impfungen erhalten haben. Somit könnte es zeitnah neben der medizinischen Empfehlung auch eine Anpassung auf rechtlicher Ebene geben.
Alle Informationen zum Thema Impfen in der Region Osnabrück gibt es unter corona-os.de/impfen sowie unter www.osnabrueck.de/impfen.