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Startseite Deutschland & die WeltGesetzliche Krankenkassen verklagen Bund wegen Bürgergeld-Gesundheitskosten
Deutschland & die Welt

Gesetzliche Krankenkassen verklagen Bund wegen Bürgergeld-Gesundheitskosten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Dezember 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Dezember 2025
Foto: dts
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Die gesetzlichen Krankenkassen gehen juristisch gegen den Bund vor, weil sie sich bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern erheblich benachteiligt sehen. Der GKV-Spitzenverband wirft dem Bund vor, die Kassen auf einem Großteil der Kosten sitzen zu lassen und so den Staat in Milliardenhöhe zu entlasten.

Klagen gegen unzureichende Finanzierung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben Klagen gegen den Bund wegen der Milliardenkosten für Bürgergeld-Empfänger angekündigt. Die ersten Klagen von Kassen seien bereits eingereicht worden, weitere würden folgen, teilte der GKV-Spitzenverband am Montag mit.

Zur Begründung hieß es, dass der Staat als Träger der Fürsorge die Krankenkassen damit beauftragt habe, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher zu übernehmen. Aber statt für diese Leistung voll zu bezahlen, lasse der für die Finanzierung zuständige Bund die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen. Das seien derzeit rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Vor diesem Hintergrund habe der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes den Grundsatzbeschluss gefasst, im Auftrag und im Namen der Krankenkassen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern zu klagen. Klagegegenstand seien die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Die ersten Klagen wurden beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Vorwurf der Quersubventionierung des Staates

„Es geht hier nicht um Almosen oder Subventionen des Staates für die GKV“, sagte Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, laut GKV-Spitzenverband. „Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbezieher um rund zehn Milliarden Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt.“ Das sei „unfair“ den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern gegenüber und zudem „wirtschaftspolitisch kontraproduktiv“.

Anrufung des Bundesverfassungsgerichts angestrebt

Ziel des Verbandes ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Hierzu will der GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht anregen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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