Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erhält Rückhalt für seinen Gesetzesvorschlag zur Herabstufung der Straftatbestände des Paragraphen 184b des Strafgesetzbuchs. Dabei geht es um die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Unterstützung kommt dabei sowohl vom bayerischen Landesjustizminister Georg Eisenreich (CSU) als auch vom Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn. Kritik kommt hingegen von Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Unterstützung für Gesetzesvorschlag
Landesjustizminister Georg Eisenreich (CSU) äußerte sich gegenüber der “Bild am Sonntag” dahingehend, dass man Kinderschänder verfolgen wolle und nicht Eltern, die andere Eltern vor Kinderpornografie warnen. Zusätzlichen Rückenwind erhält Buschmanns Reformvorschlag vom Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn. Gegenüber der gleichen Zeitung lobte er die Reform als “richtig und überfällig”. Sie ermögliche wieder eine differenzierte tat- und schuldangemessene Reaktion der Justiz für Taten am unteren Ende der Strafwürdigkeit.
Kritik an der Justiz
Seit der Strafverschärfung 2021, bemängelt Rebehn, seien keine schriftlichen Strafbefehle oder Verfahrenseinstellungen mehr möglich. “Die Justiz muss deshalb eine Vielzahl von Fällen verfolgen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören.” Dabei verweist er auf Beispiele von Lehrern und Eltern, die auf Kinderpornografie in Klassenchats aufmerksam wurden. Ihnen drohe nun mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe wegen Besitzes oder Verbreitung.
Kritik am Gesetzentwurf
Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, zeigte sich hingegen besorgt über den Gesetzesvorschlag. “Was der Bundesjustizminister vorhat, ist ein echter Hammer. Seine Sicht ist extrem täterfreundlich – das erfüllt mich mit großer Sorge”, sagte er. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle bereits bald vom Kabinett beschlossen werden, erklärte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums.
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