Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Justizminister Volker Wissing (FDP) betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahme, um Mieter und Vermieter Planungssicherheit zu geben und den Anstieg der Mieten in Ballungsräumen zu bremsen. Der Entwurf beinhaltet zudem eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 vermietet wurden.
Mietpreisbremse und ihre Bedeutung
Die Mietpreisbremse, eingeführt im Jahr 2015, soll den Anstieg der Wohnraummieten in angespannten Wohnungsmarkten verlangsamen. Sie erlaubt bei Neuvermietungen eine Miete, die höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Landesregierung diesen Status durch Rechtsverordnung festlegen. Die bisherige Regelung läuft Ende 2025 aus, sodass ohne neue gesetzliche Maßnahmen die Bremse ab 2026 nicht mehr gültig wäre.
Politische Hintergründe und Zukunftsaussichten
Mit dem aktuellen Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung auch den Druck auf die Union erhöhen, die eine Verlängerung vor der geplanten Neuwahl im Februar blockiert. Derzeit gibt es im Parlament keine Mehrheit für den Beschluss. Justizminister Volker Wissing (FDP) erklärte: “Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde dieser Schritt vereinbart. Und es entspricht auch meinem Verständnis von verantwortungsvoller Politik, die Mietpreisbremse noch einmal zu verlängern”, sagte er laut Justizministerium.
Erweiterung auf neue Wohnungsbestände
Eine wesentliche Neuerung des Entwurfs ist die Einbeziehung von Neubauten in die Mietpreisbremse, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 erstmals vermietet wurden. Bislang waren diese Immobilien ausgenommen. Laut Justizminister Volker Wissing (FDP) besteht die Gefahr, dass die Mieten ohne eine verlängerte Mietpreisbremse schneller steigen. “Die Mietpreisbremse allein kann das Problem der hohen Mieten nicht lösen. Dafür brauchen wir noch mehr Fortschritt beim Neubau von Wohnungen. Deshalb muss der Neubau von Wohnungen Priorität der Wohnungspolitik bleiben”, so Wissing laut Justizministerium.
Die Mietpreisbremse soll weiterhin vor allem in Regionen mit hoher Nachfrage und begrenztem Angebot greifen, wo sie von den Landesregierungen durch entsprechende Rechtsverordnungen aktiviert werden kann.
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