Kritik am Entwurf zum Gesetz für das geplante Altersvorsorgedepot kommt vom Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein, der Benachteiligungen für Anbieter von Fonds oder ETFs und Vorteile für Lebensversicherer ausmacht. Kleinleins Hauptsorge liegt in der Ausgestaltung der Auszahlphase, die er als wenig verbraucherfreundlich und als Chance für Lebensversicherer sieht, ihre Produkte bevorzugt zu platzieren.
Kleinleins Bedenken und die Folgen für die Verbraucher
Der mathematische Experte Axel Kleinlein gab an, dass laut Gesetzentwurf nur Produkte, die wie Lebensversicherungen kalkuliert sind, für die Auszahlphase verwendet werden können. Auszahlpläne, die auf Fonds oder ETFs basieren und eine andere Kostenkalkulation vorsehen, wären demnach nicht möglich. “Durch die Hintertür bleibt damit der Verrentungszwang bestehen”, äußerte er Bedenken gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Die Rolle des Bundesfinanzministers
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant laut Entwurf, dass Versicherte, die freiwillig mit einem Altersvorsorgedepot vorsorgen, künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr wählen können.
Folgen des Gesetzestexts
Kleinlein, der bis September 2022 Vorstandschef des Bundes der Versicherten (BdV) war, schrieb in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, über den die Funke-Zeitungen berichten, dass Formulierungen im Gesetzentwurf andere Anbieter außer Lebensversicherer in der Auszahlphase faktisch ausschließen würden. Weiterhin hält er bestimmte Formulierungen im Gesetzestext für wenig verbraucherfreundlich, insbesondere in Bezug auf Transparenzpflichten für die Versicherungsanbieter. “Wer sich für eine Versicherungsrente entscheidet, der sollte auch erfahren, wie die Rente kalkuliert ist, also welche Lebenserwartung ihm unterstellt wird. Solche Informationen fehlen aber noch immer, auch im neuen Gesetz”, erklärte er.
Bei der Berechnung der Leibrente sind Lebensversicherer grundsätzlich verpflichtet, die Auszahlung bis zum Tod zu gewähren. Häufig legen sie daher eine höhere Lebenserwartung zugrunde, als gemeinhin erwartet wird. “Daher ist dringend darauf zu achten, dass hinreichend Informationen über die Auswirkung des Ansatzes der Langlebigkeit an die Kunden gegeben werden”, forderte Kleinlein in seiner Stellungnahme.
Zum Abschluss seiner Ausführungen zog Kleinlein ein gemischtes Fazit zum Gesetzentwurf: “Gut gedacht, in wichtigen Details schlecht gemacht. Böse Zungen könnten behaupten, die Versicherungswirtschaft hat beim Gesetz mitgeschrieben.”
Lindner plant, die private Altersvorsorge mit einem staatlich geförderten Depot zu unterstützen. Für diesen Zweck hat sein Ministerium kürzlich einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Das neue Altersvorsorgedepot soll Kapitalmarktanlagen künftig mit einer staatlichen Förderung ermöglichen. Hierbei sind 600 Euro Grundzulage im Jahr möglich, wenn man selbst 3.000 Euro einzahlt. Hinzu kommen steuerliche Vorteile.
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