Das Bundeskabinett plant, den Telekommunikations-Netzausbau zu beschleunigen, um Mobilfunkbetreibern das Schließen von Funklöchern zu erleichtern. Laut einem Bericht des „Tagesspiegel“ wird an diesem Mittwoch ein entsprechender Gesetzentwurf vorgestellt, der den Ausbau als „überragenden öffentlichen Interesse“ einordnet und somit den Vorrang vor anderen Belangen wie dem Natur-, Wasser- oder Denkmalschutz gibt.
Treffen des Bundeskabinetts: Fortschritte im Telekommunikations-Netzausbau
Der Digitalminister Volker Wissing (FDP) hat angekündigt, den Mobilfunkbetreibern das Schließen von Funklöchern zu erleichtern. Der „Tagesspiegel“ berichtet, dass das Bundeskabinett an diesem Mittwoch ein Gesetz für den beschleunigten Telekommunikations-Netzausbau beschließen will.
Vorrang für Netzausbau
Dem Gesetzentwurf zufolge liegt der Bau neuer Mobilfunkmasten und Glasfaserleitungen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“. Aufgrund dieser Regelung könnten örtliche Behörden bei Abwägungen mit dem Natur-, Wasser- oder Denkmalschutz dem Ausbau der Telekommunikationsnetze den Vorrang geben. Für ausbauende Unternehmen könnten zahlreiche zeitraubende und teure Prüfungen entfallen.
Naturschutz als Hindernis
Laut dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) stellt der Naturschutz seit Jahren das größte Hindernis beim Netzausbau dar. Das „überragende öffentliche Interesse“ soll jedoch nur für neue Mobilfunkanlagen in Regionen mit Funklöchern gelten.
Kompromiss mit Umweltministerin
Nach über einem Jahr Streit hat Wissing einen Kompromiss mit der Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erzielt: Das „überragende öffentliche Interesse“ gilt nicht für neue Glasfaserleitungen für das Festnetz. Der Naturschutz stellt auch hier das größte Hindernis für schnelle Genehmigungen dar.
Vorläufige Regelung
Die Mobilfunkbetreiber haben wenig Zeit, die Situation zu verbessern. Nach drei Jahren soll überprüft werden, ob das „überragende öffentliche Interesse“ für neue Telekommunikationsanlagen sinnvoll ist. Laut dem Gesetzentwurf, der noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, gilt die Regel vorläufig nur bis Ende 2030.
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