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Startseite Deutschland & die WeltGesetz gegen digitalen Voyeurismus: Strafrecht wird verschärft
Deutschland & die Welt

Gesetz gegen digitalen Voyeurismus: Strafrecht wird verschärft

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. November 2025
StGB – Strafgesetzbuch / Foto: dts
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um gegen heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen vorzugehen und Strafrechtslücken zu schließen. Bei der bevorstehenden Justizministerkonferenz wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg ebenfalls auf Strafrechtsverschärfungen dringen; Anlass ist der Fall von Yanni Gentsch.

Gesetzentwurf gegen heimliche Voyeur-Aufnahmen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um gegen heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen vorzugehen und Strafrechtslücken zu schließen. „Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer“, sagte die Ministerin der „Rheinischen Post“. Auch das sei eine Frage von Gleichberechtigung. „Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts“. Viele inakzeptable Übergriffe stünden bereits nach heutigem Recht unter Strafe, sagte Hubig. „Doch die Erfahrungen von Frauen und Mädchen zeigen: Unser Strafgesetzbuch ist nicht auf alle Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt.“

Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde derzeit geprüft, wie man digitalen Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend regeln könne, so die Ministerin. „Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen – für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt“, sagte Hubig.

Länder drängen auf Verschärfungen – Fall Yanni Gentsch als Anlass

Bei der bevorstehenden Justizministerkonferenz wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg ebenfalls auf Strafrechtsverschärfungen dringen und einen entsprechenden Antrag einbringen. Anlass ist der Fall von Yanni Gentsch. Die junge Frau war im Frühjahr in Köln von einem Mann beim Joggen belästigt worden, der ihr Gesäß gefilmt hatte.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der „Rheinischen Post“: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht eine Generalüberholung braucht.“ Es dürfe für die Strafbarkeit eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung keinen Unterschied machen, ob Haut oder Stoff im Bild sei und wie gut sich eine Frau gegen Video- oder Fotoaufnahmen schütze, so Limbach.

„Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit muss niemand hinnehmen. Wir haben als Staat die Verantwortung, Frauen und junge Mädchen vor so etwas zu schützen, indem sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar sind“, sagte Limbach. Die Justizministerkonferenz solle dieses klare Zeichen setzen, mahnte er.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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