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Startseite Deutschland & die WeltGeschlechtseintrag bei Meldebehörden entscheidet über Wehrdienstpflicht
Deutschland & die Welt

Geschlechtseintrag bei Meldebehörden entscheidet über Wehrdienstpflicht

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. November 2025
Bundeswehr-Soldaten am 22.07.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Für den geplanten neuen Wehrdienst ist der bei den Meldebehörden hinterlegte Geschlechtseintrag maßgeblich. Geplant ist, dass alle 18-Jährigen im kommenden Jahr einen Fragebogen erhalten; für junge Männer soll das Ausfüllen verpflichtend, für junge Frauen freiwillig sein.

Geschlechtseintrag entscheidet

„Für den von der Bundesregierung geplanten neuen Wehrdienst und die Erfassung möglicher Wehrpflichtiger ist der Geschlechtseintrag maßgeblich, der bei den Meldebehörden hinterlegt ist.“ sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.

Fragebogen und Musterung

Geplant ist, dass alle 18-Jährigen im kommenden Jahr einen Fragebogen bekommen sollen, wobei das Ausfüllen und Zurücksenden für junge Männer verpflichtend, für junge Frauen freiwillig sein wird. Später sollen dann alle jungen Männer zur Musterung, sowie von den Frauen nur diejenigen, die sich per Fragebogen dazu bereit erklärt haben.

Bußgelder und rechtlicher Rahmen

Wenn nach erneuter Aufforderung ein Fragebogen von den angeschriebenen jungen Männern nicht zurückgeschickt werde, könnten beispielsweise Bußgelder verhängt werden, sagte die Sprecherin dazu auf dts-Anfrage. Die entsprechenden Details sind aber noch in der Abstimmung, das entsprechende Gesetz muss zudem auch erst noch durch den Bundestag.

Laut Grundgesetz dürfen nur Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Seit August letzten Jahres kann man allerdings gemäß Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag bei den Meldebehörden relativ leicht ändern. Das Gesetz enthält jedoch eine Sonderregelung für den „Spannungs- und Verteidigungsfall“. Demnach bleibt die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht vorerst bestehen, wenn eine Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ erst in den zwei Monaten vor der förmlichen Feststellung des „Spannungs- und Verteidigungsfalls“ durch den Bundestag erfolgte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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