Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe sind gescheitert und gehen nun in die Schlichtung über. Das teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) gestern mit. Die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaft werfen einander fehlende Kompromissbereitschaft vor.
Tarifverhandlungen gescheitert
Die IG Bau erklärt nach der dritten Verhandlungsrunde die Tarifverhandlungen für gescheitert. Carsten Burckhardt, IG-Bau-Verhandlungsführer, äußert sich enttäuscht über das Arbeitgeberangebot: „Die Arbeitgeber waren nicht bereit, uns ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch zu legen. Zweimal etwas über drei Prozent mehr Einkommen auf 24 Monate gleichen die immens gestiegenen Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren und Monaten einfach nicht aus.“ Für die Gewerkschaft muss „noch deutlich etwas draufgelegt werden“.
Kritik von den Arbeitgebern
Auf der anderen Seite werfen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) der Gewerkschaft fehlenden Realismus vor. Uwe Nostitz, ZDB-Verhandlungsführer, spricht von einer „heftigen Baukrise“ in Deutschland: „Viele Bauunternehmen im Wohnungsbau, dem größten Bausektor, hätten mit massiven Auftragsrückgängen zu kämpfen. Die Gewerkschaft ignoriert diese baukonjunkturelle Realität komplett und hält weiter an ihrer Hauptforderung fest.“
Enttäuschender Verlauf der Verhandlungen
Jutta Beeke, HDB-Vizepräsidentin, zeigt sich enttäuscht über den Verlauf der Verhandlungen und setzt auf eine „branchengerechte Lösung in der Schlichtung“: „Ausgehend von zwei gut begründeten Angeboten setzen wir nun in der Schlichtung auf eine branchengerechte Lösung für unsere Unternehmen.“
Schlichtung in Aussicht
Das letzte Angebot der Arbeitgeberseite umfasste eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent für 2024 und 3,2 Prozent für 2025. Die IG Bau fordert dagegen 500 Euro mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung pro Monat und eine Laufzeit von einem Jahr. Eine Schlichtung könnte bereits in der kommenden Woche stattfinden. Ein Streik ist nach einer Vereinbarung im Bauhauptgewerbe erst nach einer gescheiterten Schlichtung möglich.
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