Blick auf den Osnabrücker Dom / Foto: Krüer
Rund 30.000 oder etwas mehr als 10 Prozent der wahlberechtigten katholischen Kirchenmitglieder im Bistum Osnabrück haben sich am vergangenen Wochenende (5 und 6. November) an den Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen beteiligt. Im Vergleich zu den Wahlen vor vier Jahren gaben damit etwa 1,5 Prozent weniger ihre Stimme ab.
Das ist das Ergebnis nach Rückmeldung von etwa zwei Dritteln der beteiligten Pfarrgemeinden im Bistum. Die Wahl stand unter dem Leitwort: „deine Stimme – gerade jetzt!“
Laut Bistum gab es dabei große Unterschiede in der Wahlbeteiligung: In kleineren Gemeinden beispielsweise im Emsland, dem katholischen „Kerngebiet“ des Bistums, stimmten überdurchschnittlich viele Gemeindemitglieder ab – teilweise bis zu knapp unter 50 Prozent. So wählten in Engden bei Emsbüren 48,68 Prozent der Katholikinnen und Katholiken. Sehr niedrig war hingegen die Beteiligung in den Diasporagebieten wie Bremen oder Ostfriesland, wo die Wahlbeteiligung teilweise nur bei zwei bis vier Prozent lag.
Zahl der Kirchenbesucher liegt unter Wahlbeteiligung
Wenngleich die Wahlbeteiligung insgesamt rückläufig ist, liegt sie doch deutlich höher als die Zahl der Kirchenbesucher, die bei der letzten Zählung 2021 einen Wert von 4,9 Prozent ergeben hat.
Nach jetzigem Stand der Auswertung wurden 1.700 Personen in die Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte gewählt. Allerdings konnten die Gremien nicht überall vollständig gebildet werden. In einigen wenigen Gemeinden fanden sich für die Pfarrgemeinderäte nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten, so dass dort nur die Kirchenvorstände bestimmt werden konnten. Die Vorsitzende des Katholikenrates im Bistum Osnabrück, Katharina Abeln, beglückwünschte die neuen Mitglieder der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände: „Sie haben für die kommenden vier Jahre eine wichtige Aufgabe übernommen: Gerade jetzt, in einer Zeit der Umbrüche von Kirche und Gesellschaft, brauchen wir Menschen, die sich in den Pfarrgemeinden engagieren. Hier vor Ort und nah bei den Menschen spielt die Musik der Kirche.“
Die Kirchenvorstände sind für die Vermögensverwaltung der Gemeinden, die Pfarrgemeinderäte für die seelsorglichen Angelegenheiten zuständig. Beide Gremien wurden für die Dauer von vier Jahren gewählt.