Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil festgestellt, dass die aktuelle Klimaschutzpolitik der Bundesregierung gegen geltendes Recht verstößt. Die Deutsche Umwelthilfe und der BUND, die gegen die Regierung geklagt hatten, erhielten damit Recht.
Gericht fordert Sofortprogramm zur Klimaschutz
Das Gericht verurteilte die Bundesregierung dazu, nach dem Klimaschutzgesetz ein Sofortprogramm zu beschließen. Dieses soll garantieren, dass die festgelegten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 eingehalten werden. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.
Die Bundesregierung hatte bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes vorgeschlagen, die keine Sofortprogramme in einzelnen Sektoren mehr erfordern würde. Allerdings wurde diese Reform bisher noch nicht vom Bundestag beschlossen.
Erforderlichkeit eines Sofortprogramms
Die Entscheidung des Gerichts resultiert aus festgestellten Überschreitungen der zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Laut der Entscheidung ist die Bundesregierung verpflichtet, aufgrund dieser Überschreitungen ein Sofortprogramm zu beschließen.
Das zuletzt von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Gerichts nicht die Anforderungen an ein solches Sofortprogramm. Die Regierung ist nun aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
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