Am Mittwoch wurde der zweite Prozess gegen Björn Höcke, den Landeschef der AfD Thüringen, in Halle (Saale) fortgesetzt. Es wird erwartet, dass im Lauf des Tages ein Urteil fällt.
Weiterer Prozess wegen SA-Parole
Der Prozess gegen Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle (Saale) dreht sich um die Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“. Bereits zu Beginn des zweiten Verhandlungstages teilte das Gericht mit, dass ein ursprünglich geladener Sachverständiger wieder abberufen worden sei, da dieser sich in der Vergangenheit negativ zur AfD geäußert habe. „Das geht einfach nicht“, sagte dazu der vorsitzende Richter.
Bereits verurteilt wegen ähnlichem Vorfall
Höcke wurde von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Grund war die Nutzung der Losung „Alles für Deutschland“ in einer Rede in Merseburg, eine Parole, die der „Sturmabteilung“ (SA) der Nazis zugeordnet wird. In dem nun laufenden Prozess geht es um die Verwendung des gleichen Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera.
Unterschiede zum ersten Fall
Im gegenwärtigen Fall soll Höcke die umstrittenen drei Worte „Alles für Deutschland“ nicht vollständig selbst ausgesprochen haben. Statt dessen soll er das Publikum dazu animiert haben, das Wort „Deutschland“ zu sagen. Zudem baute er die Parole nicht in seine Rede ein, sondern sprach darüber im Kontext bereits laufender Ermittlungen. Es bleibt unklar, ob und wie sich diese Umstände auf eine mögliche Strafe auswirken könnten.
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