Der zweite Prozess gegen Thüringens AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ in Halle (Saale) geht in eine neue Runde. Aufgrund zahlreicher Anträge der Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird das Gerichtsverfahren nach dem kommenden AfD-Bundesparteitag fortgesetzt.
Gerichtsverfahren in die Verlängerung
Der Vorsitzende Richter setzte aufgrund schwerwiegender Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen zusätzlichen Verhandlungstag für den kommenden Montag an. Das Gericht benötige mehr Zeit, um diese Anträge zu beraten. Ob am Montag ein Urteil verhängt wird, bleibt ungewiss.
Mögliche Verzerrung der Objektivität
Das Gericht teilte zu Beginn des zweiten Prozesstags mit, dass ein ursprünglich geladener Sachverständiger, der sich in der Vergangenheit negativ über die AfD geäußert hatte, wieder ausgeladen wurde. „Das geht einfach nicht“, betonte der Vorsitzende Richter. Im Laufe des Tages beantragte die Verteidigung ein Sachverständigengutachten zur SA-Parole, während die Staatsanwaltschaft ein neues Video von Höcke beibringen wollte, in dem er sich zu einem Umbau der Justiz äußerte.
Vorheriger Fall
Björn Höcke (AfD) wurde bereits Mitte Mai von der gleichen Strafkammer zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, weil er in einer Rede in Merseburg die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ verwendete, die der SA der Nationalsozialisten zugeschrieben wird. Der aktuelle Prozess befasst sich mit der Wiederholung dieses Ausspruchs auf einer anderen AfD-Veranstaltung in Gera.
Neue Umstände
Im Unterschied zum ersten Fall soll Höcke die umstrittenen drei Worte nicht vollständig selbst ausgesprochen, sondern das Publikum animiert haben, das Wort „Deutschland“ zu sagen. Weiterhin hat er die Parole nicht in seine Rede eingebracht, sondern im Gespräch über die bereits laufenden Ermittlungen erwähnt. Es bleibt ungewiss, ob und wie diese neuen Umstände eine mögliche Strafe beeinflussen.
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