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Startseite Deutschland & die WeltGerichtspräsident kritisiert Regierungskurs bei Zurückweisungen von Asylsuchenden
Deutschland & die Welt

Gerichtspräsident kritisiert Regierungskurs bei Zurückweisungen von Asylsuchenden

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Juni 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 28. Juni 2025
Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat den verschärften Kurs der Bundesregierung bei Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze kritisiert. Nach einer gerichtlichen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts äußerte Korbmacher Zweifel an der aktuellen Haltung von Kanzler und Innenminister zu dem Thema. Er betonte die Bedeutung rechtsstaatlicher Überprüfung und warnte vor verkürzten Bewertungen gerichtlicher Eilentscheidungen.

Kritik an Zurückweisungen von Asylsuchenden

Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, äußerte Vorbehalte gegenüber dem schärferen Asylkurs der Bundesregierung. Insbesondere kritisierte er die Praxis der Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ sagte Korbmacher: Sollte es zu weiteren gerichtlichen Entscheidungen zugunsten von Asylsuchenden kommen, „werden Kanzler und Innenminister sicherlich überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten können, die sie bisher vertreten haben“.

Gericht erklärt Zurückweisung für rechtswidrig

Anfang Juni hatte das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden auf deutschem Gebiet rechtswidrig sei. Es handelte sich dabei um die erste Entscheidung zu einer Neuregelung, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingeführt hatte.

Kritik an Darstellung des Innenministeriums

Gerichtspräsident Korbmacher warf Innenminister Dobrindt vor, die Bedeutung der Gerichtsentscheidung heruntergespielt zu haben. Dobrindt habe von einer Einzelentscheidung im vorläufigen Rechtsschutz gesprochen und damit angedeutet, dass diese Entscheidung nur für den konkreten Fall der drei Somalier relevant sei und lediglich eine überschlägige Prüfung stattgefunden habe. „Das ist so nicht ganz richtig“, erklärte Korbmacher laut „Handelsblatt“.

Das Verwaltungsgericht sei im Eilverfahren erst- und auch letztinstanzlich zuständig, führte Korbmacher weiter aus. „Das hat die Politik bewusst so geregelt, um in solchen Verfahren zu schnellen, abschließenden Entscheidungen zu kommen“, erklärte er gegenüber dem „Handelsblatt“. „Das fällt dem Bundesinnenministerium jetzt auf die Füße.“ Wegen des fehlenden Rechtsmittels seien die Verwaltungsgerichte verfassungsrechtlich verpflichtet, die Rechtslage intensiv durchzuprüfen. Die Berliner Richter hätten dies getan. „Ein Minister muss das lesen und prüfen, ob er dann gleichwohl an seiner Auffassung festhält“, so Korbmacher zum „Handelsblatt“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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