Ein Pariser Berufungsgericht hat die Ämtersperre gegen Marine Le Pen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von EU-Geldern im Grundsatz bestätigt, ihre Dauer jedoch deutlich reduziert. Die Politikerin könnte damit trotz der Verurteilung bereits im kommenden Jahr erneut bei der französischen Präsidentschaftswahl antreten, wäre dann aber an strenge Auflagen gebunden.
Ämtersperre verkürzt, Bewährungsauflagen bestätigt
Im Berufungsprozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat ein Pariser Gericht die Ämtersperre für Marine Le Pen im Kern bestätigt, sie aber massiv gekürzt. Das Verbot, sich um ein Wahlamt zu bewerben, wurde am Dienstag auf 45 Monate festgesetzt, von denen 30 zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ursprünglich war die Ämtersperre auf fünf Jahre angesetzt. Da sie ihre 15-monatige Sperre bereits abgesessen hat, könnte Le Pen theoretisch im kommenden Jahr bei der Präsidentschaftswahl antreten. Den Wahlkampf müsste sie allerdings mit einer elektronischen Fußfessel absolvieren, was sie in der Vergangenheit ausgeschlossen hatte.
Freiheitsstrafe und elektronische Fußfessel
Das Gericht entschied, dass Le Pen eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen muss, wovon zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Jahr lang muss sie demnach eine elektronische Fußfessel tragen. Das würde einen Präsidentschaftswahlkampf politisch und logistisch erschweren. Es wird erwartet, dass sich Le Pen im Laufe des Tages dazu äußern wird, ob sie bei der Präsidentschaftswahl antritt, oder zugunsten des Vorsitzenden des Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, verzichtet.
Hintergrund: Vorwürfe zur Nutzung von EU-Geldern
In dem Prozess ging es darum, dass der RN zwischen 2004 und 2016 Geld vom Europäischen Parlament für parlamentarische Assistenten bekommen haben soll, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hatten. Das Gericht schätzte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro. Die Angaben stammen von der dts Nachrichtenagentur.
