Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die geplante Projektion von Bildern und Videos auf das Gebäude der russischen Botschaft während einer Demonstration am 24. Februar 2024 untersagt bleibt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Projektion den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft verletze.
Gerichtsentscheidung: Schutz von Frieden und Würde
Die Demonstration, die am 24. Februar 2024 vor der russischen Botschaft in Berlin stattfinden soll, wurde durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem unanfechtbaren Beschluss dahingehend eingeschränkt, dass die geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes nicht stattfinden darf. Der Anmelder der Demonstration hatte zuvor vergeblich versucht, mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die behördliche Untersagung anzugehen.
Begründung der Gerichtsentscheidung
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts begründeten ihre Entscheidung mit dem völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft. Sie stellten klar, dass dieser Schutz verletzt werde, wenn ohne Zustimmung der Botschaft deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde.
Keine Rechtfertigung durch Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Das Gericht betonte zusätzlich, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit diese Art der Nutzung nicht rechtfertige. Der Beschluss vom 21. Februar 2024 – OVG 9 S 5/24 ist laut Gericht unanfechtbar.
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