Das Landgericht Bamberg hat der RSG Group GmbH, Betreiberin der Fitnessstudios McFit, eine umstrittene Methode zur Preiserhöhung untersagt. Die Richter stuften das Vorgehen als „aggressive Geschäftspraxis“ ein und betonten, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher sei damit unzulässig beeinflusst worden.
Umstrittene Praxis zur Preiserhöhung
Wie der „Spiegel“ berichtet, hatte die Fitnessstudio-Kette zum April 2022 ihre Beiträge erhöht, die Mitglieder jedoch erst im März darüber informiert. Bei Preiserhöhungen für laufende Verträge müssen die Kunden zustimmen, aber McFit hatte einen Weg gefunden, diese Zustimmung einzuholen. Jeder, der das Drehkreuz seines Studios passierte, galt als einverstanden. Diese Information wurde den Kunden per E-Mail mitgeteilt und auf Schildern neben dem Eingang angezeigt. Dort wurden sie auch darüber informiert, wie sie der Preiserhöhung widersprechen könnten – indem sie sich bei den Mitarbeitern des Studios am Schalter meldeten.
Richter entscheiden gegen McFit
Die Bamberger Richter bewerteten diese Praxis nun als „aggressive Geschäftspraxis“ und erklärten, dass die Entscheidungsfreiheit der Kunden dadurch unzulässig beeinflusst worden sei. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der McFit deswegen verklagt hatte, begrüßte das Urteil.
Verbandschefin Ramona Pop sagte dem „Spiegel“: „Mitglieder müssen sicher sein, dass sie beim Passieren des Drehkreuzes keinen Vertragsänderungen zustimmen.“ Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird. Damit könnte der Fall einen neuen Präzedenzfall für die Geschäftspraktiken von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen darstellen.
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