Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ darf am kommenden Sonntag nicht vor der Gedenkstätte Buchenwald demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Weimar sieht die Würde der Opfer gefährdet und verweist auf den besonderen Schutz, den das Versammlungsgesetz für Gedenkorte vorsieht.
Gericht untersagt geplante Demonstration
Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar bestätigte dem „Stern“, dass die von der Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ geplante Demonstration am kommenden Sonntag vor der Gedenkstätte Buchenwald nicht stattfinden darf. „Nach den konkreten Umständen ist zu besorgen, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird“, erklärte die Sprecherin gegenüber dem „Stern“.
Zur Begründung verwies die Sprecherin laut „Stern“ auf das Versammlungsgesetz. Dieses sehe vor, dass Behörden eine Demonstration von Auflagen abhängig machen dürfen, wenn die Versammlung an einem Ort stattfindet, „der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert“.
Gericht sieht Zweck der Gedenkstätte gefährdet
Die Kammer habe in der Demonstration und dem angekündigten Tragen der Kufiya, dem sogenannten Palästinensertuch, den Versuch gesehen, „die Gedenkstätte und das in ihrer Satzung vorgesehene Gedenken als Vehikel zu nutzen, um andere politische Auffassungen – hier: die rechtliche und politische Einordnung des Krieges in Gaza – zu transportieren“, so die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar zum „Stern“. Dies widerspreche dem Stiftungszweck der Gedenkstätte.
Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ fordert von der Gedenkstätte unter anderem eine „offene Thematisierung des Völkermords in Gaza“. Die geplante Demonstration hatte im Vorfeld Kritik ausgelöst.
Schärfe Kritik und weiterer Rechtsweg
Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, nannte die Aktion einen „skandalösen Angriff auf die Erinnerungskultur“, wie der „Stern“ berichtete. Die Gedenkstätte Buchenwald beklagte in den vergangenen Tagen, dass sie zunehmend von extremen politischen Gruppen für deren eigene Zwecke instrumentalisiert werde.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar können die Veranstalter Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen, wie die Sprecherin des Gerichts dem „Stern“ mitteilte.
✨ mit KI bearbeitet