Im Streit um hohe Gebühren für Handgepäck haben Verbraucherschützer vor dem Oberlandesgericht Hamm einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Gericht untersagte der spanischen Fluggesellschaft Vueling, nur ein sehr kleines kostenloses Handgepäckstück zuzulassen und für weiteres Gepäck zusätzlich Geld zu verlangen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) sieht sich damit vor neuen EU-Verhandlungen über Fluggastrechte gestärkt. Billig-Airlines warnen hingegen um ihr Geschäftsmodell.
Oberlandesgericht Hamm stoppt Mini-Handgepäck-Regelung
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die spanische Billigfluggesellschaft Vueling statt. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, nur ein kostenloses Gepäckstück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimetern zuzulassen und für jedes weitere Stück Geld zu verlangen. Darüber berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ in ihrer Montagsausgabe.
In der Begründung des Urteils gegen Vueling Airlines wird darauf verwiesen, dass Handgepäck „unverzichtbarer Bestandteil“ der Beförderung sei, für den „kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen“. Die Beschränkung auf nur ein kleines Handgepäckstück halten die Richter daher für unzulässig.
VZBV: Urteil stärkt Position vor EU-Verhandlungen
Der VZBV sieht sich durch das Urteil just vor dem Auftakt neuer EU-Verhandlungen über Änderungen der Passagierrechte gestärkt. „Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern“, sagte Vorständin Ramona Popp der „NOZ“. „Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen.“ Schon, wenn Passagiere zusätzlich noch eine kleine Handtasche in die Kabine mitnehmen wollten, zahlten sie oft drauf.
Der VZBV hat auch gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir geklagt. Diese Urteile stehen noch aus.
Verhandlungen über Fluggastrechte in Brüssel
An diesem Montag beginnen in Brüssel neue Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten über eine Revision der Fluggastrechte. Die Regierungen haben einen ersten Vorschlag des Parlaments abgelehnt. Billig-Airlines sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr, günstige Tickets anzubieten, dann aber an der Gepäckbeförderung zu verdienen.
„Das Recht muss praxistauglich werden. Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren“, sagte VZBV-Chefin Popp der „NOZ“. „Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein.“
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