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Gericht kippt Neumarktsperrung – wann können wieder Autos fahren?

Wann können wieder Autos über den Neumarkt fahren?

Diese Frage bewegt auch unsere Redaktion, seit wir von der überraschend schnellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gehört haben.

Wir sammeln jetzt Feedback von Seiten der Stadt und der Politik und aktualisieren hier fortlaufen.

Nur der Antragsteller – nur in West/Ost-Richtung

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in einer Eilentscheidung dem Kaufmann Bernd Klute das Recht zugesprochen den Neumarkt zu befahren. Erstmal gilt dieses Urteil nur diesem einzelnen Unternehmer und seinen Mitarbeitern. Auch soll dem Antragsteller vorerst nur die Befahrung in West/Ost-Richtung erlaubt sein, nicht jedoch zurück zu seinem Geschäft und seiner Werkstatt an der Lotter Straße.

Wird die Stadt Einspruch einlegen?

Gegen das Urteil kann noch Einspruch eingelegt werden. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte der städtische Pressesprecher Dr. Sven Jürgensen, dass man nun in der Verwaltung schauen werde, wie mit dieser Entscheidung umzugehen sei. Es wird auch geprüft, ob von Seiten der Stadt womöglich Widerspruch gegen das Urteil eingelegt werden wird. Da der Stadtrat turnusmäßig nicht in den kommenden Tagen zusammentritt, ist auch noch unklar wie dieser eingebunden wird.

SPD-Politikerin wollte Autofahrer „erziehen“

In einer sehr emotionalen Rede hatte die SPD Lokalpolitikern Kathrin Jabs-Kiesler in der vergangenen Ratssitzung erklärt, der Autofahrer müsse eine „Erziehungsmaßnahme“ ertragen; hier der genaue Wortlaut.

Hat der Stadtbaurat das Verwaltungsgericht belogen?

Wie sich in den vergangenen Tagen herausstellte, wurde von Seiten der von Frank Otte geleiteten Baubehörde, womöglich sogar von ihm selbst, das Rechtsamt mit „unwahren“ Behauptungen versorgt. Mittelbar erhielt das Verwaltungsgericht so falsche Angaben über die tatsächliche Bautätigkeit.
Wie Oberbürgermeister Wolfgang Griesert an Ossensamstag durchblicken lies, hielt Frank Otte bis kurz vor der letzten Ratssitzung an einer falschen Angabe über die Bautätigkeit fest.


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