Fast auf den Tag genau vor drei Jahren zeigte der „Rauschen-Coup“ den Einkaufscenter-Entwicklern der mfi, dass man sich vor einem großen Bauvorhaben besser alle benötigten Grundstücke sichern sollte (HASEPOST-Vorläufer I-love-OS.de berichtete damals).
Mittels einer eigens erlassenen „Vorkaufsrechtssatzung“ wollte die Stadt verhindern, dass so eine Schlappe nochmal passiert. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg urteilte diese Woche: das Vorkaufsrecht ist unwirksam. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadtkasse.
Fehler im System – mfi sicherte sich auch in Bielefeld nicht alle benötigten Grundstücke
Was war geschehen? Drei Immobilien an der Johannisstraße, die eigentlich für das Einkaufscenter fest eingeplant waren, wechselten den Eigentümer – zum Zug kam das Osnabrücker Modehaus L+T und nicht die millionenschwere Investmentfirma aus Essen.
Wie I-love-OS damals recherchierte, passierte mfi genau so ein „Versäumnis“ im Jahr 2012 nicht zum ersten Mal. Nur wenige Monate zuvor sorgte „ein vom Markt weg gekauftes Grundstück“ sogar für die Aufgabe eines Shoppingcenter-Entwurfs.
Darf eine Stadt für einen Investor Grundstücke sichern?
Die Aufregung war groß und SPD-Fraktionschef Frank Henning arbeitete sich im Anschluss (2013) durch die Akten zum Einkaufscenter und erhob schwere Vorwürfe gegen den damaligen Ex-Stadbaurat und Oberbürgermeister-Kanditen Wolfgang Griesert (siehe auch NOZ-Artikel vom 27.09.2013 – ggf. kostenpflichtig).
Kern der damaligen Vorwürfe: der damalige Stadtbaurat Griesert hätte nach Bekanntwerden der Kaufhaus-Pläne ein Vorkaufsrecht für die Stadt sichern können, damit dem Investor nicht die Grundstücke entgehen, die er für seine Pläne benötigt.
Warum ein millionenschwerer Investor nicht selbst dafür sorgen kann die von ihm benötigten Grundstücke zu kaufen oder mit einer (dann natürlich für ihn nicht billigen) Kaufoption zu sichern, blieb offen.
Stadtrat versuchte für die Zukunft ein Vorkaufsrecht zu etablieren
Damit dem Investor, der mittlerweile selbst mehrfach wieder den Eigentümer gewechselt hat, ein solches Ungemach nicht noch einmal passiert, verabschiedete der Osnabrücker Stadtrat unter der Führung der rot/grünen Zählgmeinschaft eine Satzung, die der Stadt ein Vorkaufsrecht für 19 Liegenschaften im Geltungsbereich des Bebauungsplans 600/Neumarkt sichern sollte.
Stadtbaurat Otte zeigte sich 2013 klagefreudig
Im NOZ-Artikel vom 27.09.2013 zeigte sich Grieserts Nachfolger, Stadtbaurat Frank Otte klagefreudig und sprang dem SPD-Chef Frank Henning zur Seite. Er hätte damals anders entschieden und für Osnabrück das Vorkaufsrecht gesichert. Er sei „vom Typ“, so zitiert ihn die NOZ 2013, „eher bereit, ein Prozessrisiko einzugehen, Griesert offenbar nicht.“
Oberverwaltungsgericht kippt Vorkaufsrecht der Stadt
Vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kassierte die Stadtverwaltung jedoch diese Woche eine Schlappe.
Die im Mai 2013 beschlossene Vorkaufsrechtssatzung der Stadt für den Bebauungsplan 600 (Einkaufszentrum am Neumarkt) wurde für schlicht unwirksam erklärt.
Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Stadtkasse. Eine Revision ist zugelassen, ob die Stadt sich dazu nochmals vor den Richter begibt konnten wir am heutigen Freitag-Nachmittag nicht mehr erfahren, die genaue Urteilsbegründung liegt ebenfalls noch nicht vor.
Neumarkt auch Thema auf dem Heimatabend
Stadtbaurat Otte und Vertreter aller im Stadtrat vertretenen Parteien werden am Sonntag ab 20 Uhr zum Heimatabend in der Lagerhalle erwartet.
Neben dem Thema „Güterbahnhof“ wird es dann auch um den Neumarkt gehen.
Zusammen mit dem Veranstalter Kalla Wefel werden auch HASEPOST-Gründer Heiko Pohlmann und NOZ-Redakteur Rainer Lahmann-Lammert den Abend moderieren.
Grafik: unter Verwendung eines PR-Bildes der mfi