Das Gericht der Europäischen Union hat mehrere Klagen gegen das öffentliche Finanzierungsmodell für die Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark abgelehnt. Darunter befinden sich Beschwerden von Fährunternehmen und Dänemark selbst.
Europäisches Gericht lehnt Klagen ab
Die Luxemburger Richter wiesen am Mittwoch unter anderem Beschwerden von Fährunternehmen sowie von Dänemark zurück. Insbesondere die Klage Dänemarks zielte darauf ab, die Maßnahmen in Form von Kapitalzuführungen sowie einer Kombination aus staatlichen Darlehen und staatlichen Garantien zugunsten der zuständigen Gesellschaft als staatliche Beihilfe einzustufen.
Einfluss auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten
Das EU-Gericht stellte jedoch fest, dass die der zuständigen Gesellschaft gewährten Finanzierungen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
Ablehnung der Fährenunternehmen
Die Fährunternehmen beantragten unter anderem die Nichtigerklärung eines Beschlusses der EU-Kommission von 2020 „wegen einer Reihe von Fehlern“ – diese Klage wurde vollständig abgewiesen. Ebenso wurde die Klage der Unternehmen gegen einen Beschluss von 2018 abgelehnt.
Genehmigung der Finanzierung
Die EU hatte die Finanzierung der Fehmarnbeltquerung erstmals 2015 genehmigt, nachdem dänische Behörden ein entsprechendes Modell für das Vorhaben bei der Kommission angemeldet hatten. Im Jahr 2018 wurde der Beschluss jedoch teilweise für nichtig erklärt; 2020 erfolgte ein erneuter Beschluss durch die Brüsseler Behörde.
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