Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Polizeipräsidiums gegen das Tesla-Protestcamp in Grünheide abgewiesen. Es bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, die Baumhäuser vor Ort bleiben zu lassen und ignorierte die Sicherheitsanliegen der Polizei.
Oberverwaltungsgericht unterstützt Protestcamp
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts aus dem März, die Baumhäuser, die in der Nähe der Tesla-Autofabrik errichtet wurden, zu erhalten. Die Polizei hatte gegen die Entscheidung Revision eingelegt, aber das Gericht wies ihre Beschwerde ab.
Laut Gericht hat das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken gegen die Erweiterung der Versammlungsfläche und die weitere Nutzung der Baumhäuser bis zum 20. Mai 2024 nicht ausreichend untermauert und die beim Erlass des Bescheides unterlaufenen Ermessensfehler nicht ausräumen können. Das Gericht traf jedoch keine Aussage darüber, ob eine Fortsetzung der Versammlung in der bisherigen Form über den 20. Mai hinaus zulässig ist.
Bürgerprotest gegen Tesla-Werkserweiterung
Das Protestcamp wurde von Klima-Aktivisten organisiert, die gegen die geplante Erweiterung des Tesla-Werks und die damit einhergehende Rodung eines Waldstücks sind. Auch viele Bürger hatten sich vor Ort zuletzt gegen die Erweiterung ausgesprochen.
Vom 29. Februar bis zum 15. März 2024 war das Camp erstmals als Versammlung angemeldet. Anschließend wurde beantragt, die Versammlung bis zum 20. Mai 2024 fortzusetzen, wobei die Versammlungsfläche um etwa einen Hektar erweitert und die Anzahl der Baumhäuser von 15 auf 20 erhöht werden sollte.
Polizeipräsidium scheitert mit Beschwerde
Das Polizeipräsidium hatte versucht, die Erweiterung des Camps zu verhindern und ein Nutzungsverbot für die Baumhäuser auszusprechen und deren Beseitigung anzuordnen. Ihre ursprüngliche Forderung, die Versammlung auf den 21. März 2024 zu begrenzen, hatten sie im Beschwerdeverfahren jedoch aufgegeben. Ihr Vorstoß wurde nun vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
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