(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant eine umfassende Reform des Kampfes gegen Geldwäsche. Er will ein Bundesfinanzkriminalamt ins Leben rufen, das ab 2024 Zuständigkeiten verschiedener Behörden zusammenführen soll. Dies geht aus dem Entwurf des „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes“ hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Neuordnung der Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Der Gesetzentwurf, den Lindner am Montag zur Abstimmung vorgelegt hat, stellt laut Regierungskreisen eine „tektonische Neuordnung der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland“ dar. Mit der Gründung eines Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) zum 1. Januar 2024 sollen Kapazitäten und Kompetenzen für die Bekämpfung von Geldwäsche gebündelt werden. Durch die Zusammenführung von Analyse, straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen sowie Aufsicht unter dem Dach des BBF soll „ein ganzheitliches und vernetztes Vorgehen bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland etabliert und die bestehende Fragmentierung überwunden“ werden.
Integration bestehender Einheiten
Bis Mitte 2025 sollen die bisherige Anti-Geldwäsche-Einheit „Financial Intelligence Unit (FIU)“ sowie die „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)“ in das Finanzkriminalamt integriert werden. Als zentrale Einheit innerhalb des Amtes soll ein „Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG)“ geschaffen werden, das in bedeutenden, internationalen Fällen von Geldwäsche mit Deutschlandbezug ermitteln soll. Damit soll eine Lücke geschlossen werden, wegen der Deutschland seit vielen Jahren in der Kritik steht.
Neue Wege in der Bekämpfung von Finanzkriminalität
Trotz der Tatsache, dass in Deutschland jährlich 100 Milliarden Euro gewaschen werden und nur ein Bruchteil davon verfolgt wird, fiel eine Untersuchung der deutschen Geldwäsche-Bekämpfung durch internationale Experten im Vorjahr erneut dürftig aus. Das Gesetz will daher nicht nur strukturell, sondern auch mit neuen Methoden und Instrumenten „neue Wege zur Erhöhung der Schlagkraft gegen Finanzkriminalität“ gehen. So plant Lindner die Einrichtung eines „Immobilientransaktionsregisters“ und die Einführung einer neuen „administrativen Vermögensermittlung“, die auch ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht Vermögensermittlungen zulässt.
Kosten des neuen Ansatzes
Der Aufbau der neuen Behörde und Strukturen wird nach dem Gesetzentwurf in den kommenden vier Jahren mehr als 700 Millionen Euro kosten.