Der Generalbundesanwalt prüft den Verdacht der Preisgabe von Staatsgeheimnissen im Zusammenhang mit der Nord Stream 2 Röhrengasleitung, wie die “Bild am Sonntag” berichtet. Das Verteidigungsministerium soll im Dezember 2023 eine Prüfanweisung bezüglich möglicher Militärinformationen erhalten haben, die durch das Bergamt Stralsund über die Betriebsgebiete von Nato-U-Booten veröffentlicht wurden.
Verdacht auf Preisgabe von Staatsgeheimnissen
Im Zuge des Planverfahrens für Nord Stream 2 steht nun das Bergamt Stralsund im Verdacht, trotz schriftlicher Zusicherung, sensible Daten veröffentlicht zu haben. Der Generalbundesanwalt informierte das Verteidigungsministerium laut einem Bericht der “Bild am Sonntag” am 11. Dezember 2023 über den “erfolgte Anlegung eines Prüfvorgangs im Zusammenhang mit einer möglichen Veröffentlichung militärischer Informationen über Operationsgebiete von U-Booten der Nato”.
Das Pistorius-Ministerium kooperiert
Das Ministerium von Pistorius gab an, der Anforderung zur Überprüfung selbstverständlich nachzukommen. Der Verschlusssachen-Bericht vom 29. Januar 2024 zitiert dazu: “diesem Ersuchen selbstverständlich nachkommen”. Bei Verstößen nach Paragraph 97 des Strafgesetzbuches drohen den Verantwortlichen für den Datenabfluss bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Unglaubliche Enthüllung
Im Dezember 2023 wurde im U-Ausschuss in Schwerin bekannt, dass das Bergamt Stralsund entgegen seiner Zusicherung sensible Daten veröffentlicht haben könnte. Unter den veröffentlichten Informationen befanden sich laut Pistorius’ Abteilungsleiter für Recht Schusszahlen der Deutschen Marine, die auf der Homepage des Bergamtes Stralsund online waren.
Auswirkungen und Reaktionen
Die veröffentlichten Informationen könnten Rückschlüsse auf militärische Operationsmöglichkeiten zulassen. Angesichts dieser Entwicklungen äußerte sich Philipp Amthor, CDU-Innenexperte, kritisch: “Solch ein naiver Umgang von deutschen Behörden mit Putins Agenten ist eine krasse Gefahr für Deutschland. Dieser skandalöse Fall muss vollständig und auch im Hinblick auf Strafverfolgung und Staatsschutz aufgearbeitet werden.”
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