Generalbundesanwalt Peter Frank wurde vom Bundesrat zum Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Müller an, der aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Amt scheidet.
Frank übernimmt Richteramt am Bundesverfassungsgericht
Peter Frank löst den bisherigen Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, ab, der aufgrund der gesetzlichen Altersbegrenzung von 68 Jahren aus dem Amt scheidet. Die Wahl des neuen Richters fand am Freitag durch den Bundesrat statt.
Frank war seit 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und hat zuvor im Justizdienst des Freistaats Bayern gearbeitet. Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt – diesmal war die Länderkammer zuständig.
Spekulationen um Nachfolge
Um die Nachfolge von Müller gab es in den letzten Monaten zahlreiche Spekulationen. Auch der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback war im Gespräch. Doch letztlich fiel die Entscheidung auf Frank, der nun die ehrenvolle Aufgabe hat, als Richter am höchsten Gericht Deutschlands zu dienen.
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