Die für die Durchführung von Castor-Transporten in Nordrhein-Westfalen (NRW) notwendige Genehmigung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) steht noch aus, da laut Behörde weiterhin Nachweisforderungen offen sind. Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle Anforderungen des Atomgesetzes – insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit – nachgewiesen worden sind.
Offene Nachweisforderungen
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) teilte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) mit, dass für die geplanten Castor-Transporte in Nordrhein-Westfalen noch Nachweisforderungen offen seien. „Es sind weiterhin Nachweisforderungen offen“, so die Behörde. Die Genehmigung für die Transporte werde erst dann erteilt, wenn alle Anforderungen des Atomgesetzes – insbesondere die Sicherheit – nachgewiesen worden seien.
Spezialfirma wartet auf Genehmigung
Die hessische Firma Orano NCS, spezialisiert auf nukleare Transporte, plant im Auftrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) den Transport von 152 Castor-Behältern mit Brennelement-Kugeln über eine Strecke von 170 Kilometern von Jülich ins Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Ahaus. Im November 2023 wurden bereits Probe-Transporte mit leeren Castor-Behältern durchgeführt.
Status des Genehmigungsverfahrens
Das Bundesamt gab gegenüber der WAZ an, dass sich das Genehmigungsverfahren in einem „fortgeschrittenen Stadium“ befinde. Orano werde die Genehmigung erhalten, sobald das Unternehmen alle notwendigen Unterlagen eingereicht habe und die Behörde zu dem Schluss komme, dass die Voraussetzungen für Castor-Transporte erfüllt seien.
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