In Essen debattiert man derzeit über die Möglichkeit, arbeitsfähige Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Der städtische Sozialdezernent Peter Renzel unterstreicht, dass eine solche Arbeitspflicht hilfreich für die Tagesstruktur und den Spracherwerb sein könnte.
Arbeitspflicht für Asylsuchende in der Diskussion
Peter Renzel, der Sozialdezernent von Essen, teilte der “Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung” mit, dass die Stadt aktuell prüft, wie eine Arbeitspflicht für arbeitsfähige Asylsuchende umzusetzen und zu organisieren wäre. Renzel betonte dabei bereits den Nutzen von Arbeit innerhalb der Asylunterkünfte: “Arbeit diene der Tagesstruktur und helfe beim Spracherwerb.”
Freiwillige gemeinnützige Arbeit durch Asylsuchende
Laut Renzel leisten derzeit schon viele Flüchtlinge in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften freiwillig gemeinnützige Arbeit. Sie sind beispielsweise in der Grünpflege oder bei der Reinigung der Einrichtungen tätig. Renzel unterstützt die Idee einer Arbeitspflicht: “Es ist der richtige Weg, das verpflichtend zu machen.”
Landrat fordert Arbeitspflicht
Im Saale-Orla-Kreis steht Landrat Christian Herrgott (CDU) ebenfalls hinter dem Vorhaben, Asylbewerber für bis zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichten zu können. Von den Asylsuchenden wird erwartet, dass sie einfache Arbeiten in Gemeinschaftsunterkünften erbringen oder Winterdienste leisten, wofür sie dann 80 Cent pro Stunde erhalten würden. Bei Nichterfüllung der Arbeitspflicht könnten finanzielle Sanktionen drohen.
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