Wollte Ralf Gervelmeyer von der ZION GmbH diesen Artikel mit einer Klageandrohung verhindern?
Wie in der vergangenen Woche berichtet, (Wir lassen uns nicht einschüchtern, Ralf Gervelmeyer!) drohte die ZION GmbH der HASEPOST mit einer Klage wegen Rufmordes. Die entsprechende E-Mail erreichte die Redaktion am 09. Februar.
Einige Tage zuvor hatten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD- und CDU-Ratsfraktion in einem Interview mit der HASEPOST (Alles nur heisse Luft? CDU und SPD verwundert über “Gleis49″) die Problematik rund um fehlende Genehmigungen für die Nutzung einiger Teile des Güterbahnhof-Areals angesprochen – dem sind wir nachgegangen.
Vorab: Wer nutzt aktuell den alten Güterbahnhof?
Nach unseren Informationen wird aktuell vor allem das Haus Hamburger Straße 22, ein ehemaliges Verwaltungsgebäude der Bundesbahn, gewerblich genutzt. Unter der Adresse findet sich neben dem Club Sunrise auch die Rechtsanwaltskanzlei „Rechts Partner“ eines Nikolai Zutz (siehe auch Google), das Parteibüro des Kreisverbandes Osnabrück der Partei Bibeltreuer Christen (PBC), sowie die Verwaltung der ZION GmbH selbst.
Parteibüro, Lebensquelle, ZION, Anwaltskanzlei – alles vielfältig miteinander verbunden
Die einzelnen Nutzer scheinen auf verschiedenen Ebenen verknüpft zu sein. So besteht zwischen der Rechtsanwaltskanzlei „Rechts Partner“, die auch die ZION GmbH vertritt, nicht nur eine Ähnlichkeit mit dem Namen der Ralf Gervelmeyer gehörenden Firma „Personal Partner“ – auch die Logos der beiden Firmen ähneln sich auffällig (siehe hier und hier).
Für die Partei Bibeltreuer Christen war Ralf Gervelmeyer 2013 Kandidat für den Bundestag. Nach der Eröffnung des Büros auf dem ehemaligen Güterbahnhof-Gelände im Sommer 2014, teilt sich das Parteibüro offenbar den Telefonanschluss mit der ZION GmbH – beide geben auf ihren Webseiten die gleiche Telefonnummer an.
Der Kreisverbandsvorsitzende der PBC, Alexander Demund, ist wiederum nach Angaben der PBC ein Mitglied des Lebensquelle e.V., der sich um den Bau eines „Kulturzentrums“ in der alten Güterhalle bemüht.
CDU und SPD schlagen einen härteren Ton an
Im Januar hatte Ulrich Hus, der für die SPD-Ratsfraktion auch als fachpolitischer Sprecher für Stadtentwicklung verantwortlich zeichnet, gegenüber HASEPOST erklärt, er wolle die Verwaltung prüfen lassen, ob die zwischenzeitlich erfolgte Nutzung der alten Verwaltungsgebäude durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die Partei Bibeltreuer Christen (PBC) und die Cocktailbar “Sunrise” überhaupt legal sei. Konkret forderte Hus:
Die Verwaltung muss geltendes Recht durchsetzen (Ulrich Hus, SPD)
Auch Katharina Pötter von der CDU will offenbar, dass endlich Schluss damit ist, am Güterbahnhof ständig Sonderregelungen zu finden. Es klingt zwar einerseits versöhnlich, wenn Pötter sagt, dass man endlich damit beginnen müsse die Zion GmbH “wie einen ganz normalen Investor” zu behandeln. Aber auch sie scheint die Zügel nun etwas straffer anziehen zu wollen und ergänzte in unserem Interview:
Der Investor muss der Stadt folgen – nicht umgekehrt (Katharina Pötter, CDU)
ZION schweigt, der Stadtbaurat zeigt sich offen
Stadtbaurat Frank Otte bestätigte gegenüber der HASEPOST die von Vertretern der beiden großen Ratsparteien gemachten Feststellungen zur aktuellen Nutzung des Güterbahnhofs.
Selbstverständlich haben wir auch Ralf Gervelmeyer von der ZION GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die jedoch unbeantwortet blieb.
Stadtbaurat Frank Otte erklärte auf unsere Frage, welche Nutzungen ehemaliger Bahn-Verwaltungsgebäude auf dem alten Güterbahnhofgelände der Stadt Osnabrück bekannt sind, und welche Nutzung nach Auffassung der Verwaltung nicht legal sind:
Auf dem Areal des ehem. Güterbahnhofs sind verschiedene Nutzungen bekannt, für die teilweise bisher keine Baugenehmigungen erteilt wurden. Dabei handelt es sich insbesondere um gastronomische, kulturelle, Dienstleistungs-, Handels- und Lagernutzungen.
Da die bisherige eisenbahnrechtliche Widmung für das frühere Bahngelände weitgehend aufgehoben, jedoch noch kein neues Planungsrecht geschaffen wurde, können zurzeit nur befristete Zwischennutzungen genehmigt werden, was in Einzelfällen auch geschehen ist.
Gegenwärtig gilt für den Bereich, für den zurzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird, eine Veränderungssperre.Solange nicht durch das Bebauungsplanverfahren abschließend die künftige Nutzungsstruktur festgelegt ist, können auch keine unbefristeten Genehmigungen erteilt werden.
Für einige Nutzungen wurden zwischenzeitlich Bauanträge eingereicht, für die vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Rechtslage keine dauerhaften Genehmigungen erteilt werden können.
Und welche Maßnahmen plant die Stadt Osnabrück?
Die Verwaltung prüft derzeit die Untersagung von ungenehmigten Nutzungen (Frank Otte, Stadtbaurat)
Auch nach dem Hausverbot, das gegen den obersten Baubeauftragten der Stadt verhängt wurde, haben wir sowohl den Stadtbaurat als auch die ZION GmbH gefragt.
Während der Grundstückseigentümer der Presse offenbar keine Auskunft geben will, stellt Frank Otte klar, dass ihm ein ein Betreten des Grundstücks „im Rahmen der Amtsausübung“ nicht verwehrt werden kann. Weitere Mitarbeiter der Stadt sollen nicht von einem Hausverbot betroffen sein.
HP
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