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Geflügelpestausbruch im Landkreis Vechta: Stallpflicht gilt auch in Teilen des Osnabrücker Nordkreis

(Symbolbild) Hühner

In einem Legehennenbetrieb in Dinklage wurde am Donnerstag (11. August) ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Der Landkreis Osnabrück hat nun auch Schutzmaßnahmen für das Gebiet des Altkreises Bersenbrück angeordnet.

Wegen des Ausbruchs in Dinklage wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand herum festgelegt. Beide Zonen erstrecken sich damit auch auf das Gebiet des Landkreises Osnabrück. Die Schutzzone umfasst Gebiete der Gemeinde Badbergen, die Überwachungszone Gebiete der Gemeinden Quakenbrück, Badbergen, Bersenbrück und Gehrde. Die Schutz- und Überwachungszone bilden gemeinsam die Sperrzone.

Stallpflicht für Geflügel im Umkreis von 10 Kilometern

Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Diese hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.

Die Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück tritt am Samstag (13. August) in Kraft. Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Sperrzone angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Welche Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen, kann auf einer interaktiven Karte geprüft werden.


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