In einem Geflügelbestand im nordrhein-westfälischen Versmold wurde am Dienstag (12. Dezember) der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt. Von den Folgen betroffen ist auch der Landkreis Osnabrück.
Um den Seuchenbestand in Versmold im Kreis Gütersloh wurde eine Sperrzone festgelegt, die sich in eine Schutz-und eine Überwachungszone gliedert. Die Überwachungszone hat einen Durchmesser von zehn Kilometer um den Ausbruchsbetrieb und erstreckt sich somit bis in den Landkreis Osnabrück. Gebiete der Gemeinden Bad Rothenfelde, Bad Laer, Hilter und der Stadt Dissen liegen in der Überwachungszone und sind von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen.
Allgemeinverfügung in Kraft getreten
Die Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück befindlichen Teil der Überwachungszone ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück veröffentlicht worden. Sie ist in der Rubrik „Verwaltung – Bekanntmachungen“ zu finden und tritt am Donnerstag (14. Dezember) in Kraft.
Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Überwachungszone angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hierzu kann auch auf einer interaktiven Karte geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.
Stallpflicht gilt
Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.
Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.