(Symbolbild) Hühner
In einem Geflügelbestand in Belm ist ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. Alle Tiere des Bestandes wurden bereits am Samstag (29. Oktober) aus tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gründen getötet. Die Sperrzone ragt zum Teil in Gebiete der Stadt Osnabrück.
Die Schutz- und Überwachungszone stellen gemeinsam die Sperrzone dar. Diese Sperrzone erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinden Belm, Wallenhorst, Bissendorf, Bramsche, Ostercappeln und der Stadt Osnabrück sowie auf Teile des Kreises Steinfurt. Die Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück befindlichen Teil der Sperrzone ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück zu finden und ist bereits in Kraft getreten. Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Sperrzone angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt.