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Startseite Deutschland & die WeltGeflohene Straubinger Häftlinge: Keine Rückkehr in Maßregelvollzug
Deutschland & die Welt

Geflohene Straubinger Häftlinge: Keine Rückkehr in Maßregelvollzug

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. August 2024
Justizbeamter / Foto: dts
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Die aus dem Maßregelvollzug in Straubing entflohenen Täter sollen nach ihrer Wiederergreifung in reguläre Gefängnisse und nicht in eine forensische Einrichtung zurückkehren. Dies ist aufgrund ihrer Geiselnahme und ihres Ausbruchs, die sie als therapieunwillig und nicht mehr therapierbar ausweisen. Weiterhin wird über Sicherheitsmaßnahmen berichtet, die zur Verbesserung der Einrichtungen eingeleitet werden sollen.

Keine Rückkehr in den Maßregelvollzug

Laut der Mediengruppe Bayern wurde die Untersuchungshaft für alle Geflohenen eingereicht. „Alles andere wäre der Bevölkerung auch nicht mehr vermittelbar„, zitiert die Mediengruppe aus Regierungskreisen. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Regensburg, Thomas Rauscher, bestätigte dies und teilte weiterhin mit, dass der gefasste 28-Jährige in einem bayerischen Gefängnis untergebracht wird. Allerdings bleibt unklar, in welchem, da geplant ist, die vier Ausbrecher getrennt unterzubringen.

Sicherheitsmaßnahmen in Planung

Zur Verbesserung der Sicherheit in den Maßregelvollzugseinrichtungen plant die Regierung verschiedene Maßnahmen. So ist die Durchführung von Gefahrensimulationen wie etwa Geiselnahmen in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Sondereinsatzkommandos (SEK) vorgesehen. Zudem sollen in den kommenden Tagen Runde Tische sowohl mit allen Bezirkstagspräsidenten in Bayern als auch mit den 14 Leitern der bayerischen Anstalten stattfinden.

Neue Regelungen

Eine weitere Sicherheitsmaßnahme ist die Abschaffung von Kunststoffspiegeln, die den vier Ausbrechern in Straubing als Waffe dienten. Diese sollen durch fest verbaute, polierte Metallplatten ersetzt werden, so das bayerische Sozialministerium. Und um die Situation zu vermeiden, dass ein Mitarbeiter von mehreren Insassen überwältigt wird, soll künftig eine strikte Zwei-Personen-Regel in Kraft treten.

Ausbruchszahlen

Laut offiziellen Angaben des Sozialministeriums sind seit 2016 bayernweit insgesamt 39 Personen aus Einrichtungen geflohen. Von diesen sind aktuell noch fünf flüchtig, einschließlich drei der vor einer Woche in Straubing entflohenen Männer.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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