Bürgermeisterin Eva-Maria Westermann erinnerte 2020 bei der zentralen Gedenkveranstaltung auf dem Osnabrücker Marktplatz eindringlich an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Foto: Gabriele Janz/LVO
Bundesweit findet jährlich am 27. Januar eine Feier zum Gedenken an die
Opfer des Nationalsozialismus statt. Für Stadt und Landkreis Osnabrück richtet der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) traditionell eine zentrale Gedenkveranstaltung aus, die am 27. Januar ab 17.30 Uhr auf dem Marktplatz in Osnabrück stattfindet.
Oberbürgermeisterin und LVO-Präsidentin Katharina Pötter wird vor der Gedenktafel unter
den Arkaden der Stadtbibliothek eine Ansprache zur Erinnerung an die Opfer des
Nationalsozialismus halten und anschließend gemeinsam mit Landrätin und LVO-
Vizepräsidentin Anna Kebschull einen Kranz vor der Tafel niederlegen. Kantor Baruch
Chauskin von der Jüdischen Gemeinde Osnabrück singt anschließend die Totenklage „El
Male Rachamim“. Sollten mindestens zehn männliche Mitglieder der jüdischen Gemeinde
anwesend sein, wird auch das „Kaddisch“ gesprochen. Dieses ebenfalls aramäische Gebet
gilt der Lobpreisung Gottes.
Gebete und Gedenken
Auf das Gedenken für die jüdischen Opfer folgt vor der Gedenktafel für die von den
Nationalsozialisten ermordeten Osnabrücker Sinti an der Stadtwaage ein Gebet, gesprochen
von Mario Franz, Geschäftsführer der Niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma
e. V., sowie eine weitere Kranzniederlegung durch Oberbürgermeisterin Pötter und Landrätin
Kebschull.
Letzter Programmpunkt der Gedenkfeier ist die Ausstellung „Kinder im KZ Theresienstadt –
Zeichnungen, Gedichte, Texte“ im benachbarten Erich Maria Remarque–Friedenszentrum,
Am Markt 6. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen in Theresienstadt angefertigte
Kinderzeichnungen, Gedichte und Aussagen von Kindern über ihr Leben im KZ. Die geplante
offizielle Eröffnung findet nicht statt, die Ausstellung ist jedoch besuchbar.
Während der gesamten Veranstaltung gilt eine Maskenpflicht (FFP2–Maske).
Es gilt die 2G–Regel (geimpft oder genesen).
Die Kontaktdaten werden erhoben (Luca–App und per Handzettel).
Falls sich weitere Änderungen ergeben sollten, informiert der LVO auf seiner Homepage. Dort finden sich auch Hinweise auf weitere Gedenkveranstaltungen.