Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund drängen auf eine zeitnahe Speicherung von IP-Adressen zur Kriminalitätsbekämpfung. Die dringende Forderung steht im Kontext der Neuwahlen sowie der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu rechtssicherem Vorgehen.
Notwendigkeit der IP-Speicherung
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der GdP, betont die Eiligkeit der Angelegenheit: “Je eher, desto besser, die FDP-Bremse ist gelöst”, erklärte er gegenüber der “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe). Laut Kopelke sollte ein entsprechendes Gesetz noch vor möglichen Neuwahlen verabschiedet werden. “Ohne dieses Instrument ist die Gefahr groß, und das zeigt leider die Realität zu oft, dass die Ermittlungen ins Leere laufen – vornehmlich, wenn weitere Spuren nicht vorhanden sind.”
Unterstützung vom Deutschen Richterbund
Auch der Deutsche Richterbund spricht sich für die IP-Speicherung aus. Sven Rehbehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, behauptet, der Europäische Gerichtshof habe einen rechtssicheren Weg zur Speicherung von IP-Adressen aufgezeigt, der von einer neuen Bundesregierung schnellstmöglich umgesetzt werden sollte. “Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie ist die IP-Adresse oftmals der einzige und schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien”, erklärte Rehbehn der “Rheinischen Post”.
Bedingungen der Union
Aus der Union kommen derweil Bedingungen für die IP-Datenspeicherung durch Sicherheitsbehörden. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) müsste dem vorliegenden Gesetzesvorschlag zur Speicherung von IP-Adressen zustimmen, so der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, in der “Rheinischen Post”. Ein neuer Vorschlag würde nicht nur Absprachen mit dem grünen Koalitionspartner erfordern, sondern auch Anhörungen von Ländern und Verbänden, und dafür reiche die Zeit nicht aus, betonte Krings. “Wenn sie schon nicht unseren Entwurf übernehmen will, sollte sie wenigstens als ersten Schritt dafür sorgen, dass es im Bundestag eine Mehrheit für den Bundesratsentwurf gibt. Anstatt Dinge anzukündigen, die sie gar nicht mehr umsetzen kann.”
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