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Polizei-Gewerkschaft bezeichnet neue Grenzkontrollen als ineffektiv und schlecht ausgestattet

Eine Woche nach der Einführung neuer Grenzkontrollen im Norden und Westen Deutschlands hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Kritik geäußert. Sie bemängelt unzureichende Ausrüstung und stellt fest, dass die Maßnahmen bisher wenig zur Eindämmung illegaler Migration beigetragen haben.

Ergebnis der Kontrollen enttäuscht die Gewerkschaft

Der GdP-Vorsitzende Andreas Roßkopf erklärt gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Festzustellen bleibt, dass die Aufgriffe von unerlaubten Menschen sowie Schleusern relativ gering ist. Auch die Zurückweisungen, welche im Moment an der Westgrenze gemacht werden, sind dadurch gering.“ Darüber hinaus umgingen viele die Kontrollstellen und Hauptstraßen seit der Einführung der Grenzkontrollen, sogar Busunternehmen wählten alternative Routen.

Roßkopf kritisierte, es fehle an moderner Ausstattung für effektive Grenz- und Fahndungsarbeit. Speziell fordert er moderne Fahndungsfahrzeuge, mobile Kontrollstellen, Geschwindigkeitstrichter und Beleuchtung: „Der Herbst und Winter steht unmittelbar bevor und die Behörde muss nun dringend zusehen, wie sie Arbeitsbedingungen schafft, welche einigermaßen akzeptabel sind. Die Versäumnisse in diesem Bereich in den letzten Jahren fallen uns jetzt auf die Füße.“

Engagement der Einsatzkräfte gelobt

Trotz dieser Herausforderungen lobte der Gewerkschaftsvorsitzende die Polizisten an den Grenzen: „Die Kollegen machen einen hochprofessionellen Job mit einer hohen Motivation, trotz der in diesem Bereich fehlenden modernen und notwendigen Ausstattung“, so Roßkopf.

Keine Veränderung bei Asylsuchenden

Roßkopf gab an, dass die Zahlen der Asylsuchenden, die seit Einführung der Kontrollen nach Deutschland einreisen, unverändert hoch blieben: „Die Weiterleitung von Schutz- und Asylsuchenden an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Landesinneren bleiben weiterhin hoch“, sagte er. „Wir sind nach Europäischem Recht dazu verpflichtet, Asyl- und Schutzersuchende, solange keine Wiedereinreisesperre besteht, an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Nur diese sind für die Prüfung zuständig.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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