(mit Material von dts) Gewerkschaft der Polizei kritisiert Auftritt von Claudia Pechstein in Uniform auf CDU-Grundsatzkonvent
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Andreas Roßkopf hat den Auftritt von Claudia Pechstein beim CDU-Grundsatzkonvent scharf kritisiert. Pechstein, die nicht nur als Eisschnellläuferin, sondern auch als Bundespolizistin bekannt ist, hatte bei der Veranstaltung in Uniform teilgenommen. Roßkopf erklärte, dass es grundsätzlich untersagt sei, in Polizeiuniform an politischen Veranstaltungen teilzunehmen, es sei denn, dies sei vorher genehmigt worden. Er fügte hinzu, dass die Neutralitätspflicht von Polizeibeamten in Frage gestellt werde, wenn sie politische Aussagen machen, die als die der Bundespolizei verstanden werden könnten.
Interne Ermittlungen sollen klären, ob Genehmigung für Auftritt vorlag
Roßkopf betonte, dass interne Ermittlungen zeigen würden, ob Pechstein eine Genehmigung für ihren Auftritt in Uniform hatte oder nicht. Er machte jedoch deutlich, dass es unglücklich sei, dass Pechstein sich zu sensiblen Sachverhalten geäußert habe, die in der Gesellschaft kontrovers diskutiert werden. Dies wäre umso bedenklicher, da sie dies in Uniform getan habe.
Bundespolizei betont Neutralitätspflicht von Polizeibeamten
Die Neutralitätspflicht von Polizeibeamten ist ein wichtiger Aspekt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bundespolizei betont auf ihrer Website, dass Polizeibeamte unabhängig von persönlichen Überzeugungen oder politischen Ansichten handeln und sich jederzeit neutral und unparteiisch verhalten müssen. Dies gilt auch bei politischen Veranstaltungen, bei denen Polizeibeamte in Uniform auftreten.