Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte nach dem kürzlich vorgestellten Bundeslagebild zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche mehr rechtliche Kompetenzen für die Polizei in der Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Insbesondere die steigende Online-Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigt nach Meinung der GdP die dringende Notwendigkeit einer praxistauglichen Mindestspeicherung von IP-Adressen.
Mehr rechtliche Kompetenzen gefordert
Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Alexander Poitz erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Die Ermittler leisten bereits gute Arbeit, leider sind ihnen oftmals die Hände gebunden, weil Ermittlungsinstrumente nicht genutzt werden dürfen. Hier sollten wir dringend einen Schritt nach vorn kommen.“
Oft fehlen relevante Kommunikationsdaten
Die Problematik liegt laut Poitz vor allem darin, dass relevante Kommunikationsdaten, die zur Identifizierung von Tätern führen könnten, bei den Providern oftmals nicht mehr vorliegen. Der GdP-Vorsitzende machte deutlich: „Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten. Vor allem aus Opfersicht ist das kein haltbarer Zustand.“
AI-gestützte Ermittlungen als Lösung?
Des Weiteren sprach Poitz die Notwendigkeit des Einsatzes KI-basierter Ermittlungsunterstützung an. Dies könne insbesondere bei den enormen Datenmengen, die bei Ermittlungen gegen Organisierte Kriminalität und Kindesmissbrauch zu analysieren sind, eine große Hilfe sein. „Insbesondere die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes darf zu keinen Einschränkungen polizeilicher Maßnahmen führen“, betonte der Gewerkschafter.
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