Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kostenübernahme bei Hochrisikospielen in der Bundesliga fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Vereine finanziell zu beteiligen. Während die GdP betont, dass die Polizeikräfte durch Fußballspiele überlastet werden, warnen Politiker vor möglichen Nachteilen einer solchen Kostenregelung.
Forderungen der GdP
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht auf die Belastungen aufmerksam, die durch Hochrisikospiele entstehen, und sieht diese als Bedrohung für die innere Sicherheit. Eine Sprecherin der GdP äußerte gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern die Erwartung eines „wegweisenden Urteils“. Sie betont, dass das Urteil dazu beitragen sollte, die Vereine „entsprechend in die Pflicht nehmen zu können“. Laut GdP führe die Verlagerung von Polizeikräften zu Fußballeinsätzen zur Vernachlässigung anderer sicherheitsrelevanter Aufgaben und belaste die Gesundheit der Beamten durch ständige Überstunden.
Politische Bedenken
Politiker verschiedener Parteien zeigen sich besorgt über die möglichen Konsequenzen einer Kostenübernahme durch die Fußballvereine. Stephan Mayer (CSU), sportpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, sieht in einer solchen Entscheidung einen „Dammbruch, der weit über den Sport hinausreicht“. Er argumentiert in der Mediengruppe Bayern, dass Sicherheit eine staatliche Aufgabe sei, finanziert durch Steuern. Fußballvereine hätten in den vergangenen zehn Jahren 12,6 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben geleistet. Mayer warnt vor einem „Teilrückzug des Staates aus der inneren Sicherheit“.
Einheitliche Regelungen gefordert
Auch Philipp Hartewig, sportpolitischer Sprecher der FDP, bezieht klar Stellung gegen eine Kostenbeteiligung der Fußballklubs. Laut Hartewig sei die Sicherheit im öffentlichen Raum eine staatliche Aufgabe, die nicht an Private weitergegeben werden sollte. Der FDP-Politiker hebt hervor: „Gefahrenabwehr ist und bleibt Kernaufgabe des Staates.“ Der Obmann der Grünen im Innenausschuss, Marcel Emmerich, unterstreicht hingegen die Notwendigkeit für eine einheitliche und faire Regelung über die Kostenübernahme bei Polizeieinsätzen in allen Bundesländern.
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