Nach dem tragischen Tod eines Polizisten in Sachsen fordert der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Reform des Beamtenversorgungsgesetzes. Die derzeitige Regelung schließt unverheiratete Partner von der Hinterbliebenenversorgung aus, was der Lebensgefährtin des getöteten Beamten den Zugang zu finanzieller Unterstützung verwehrt.
Forderung nach Gesetzesänderung
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der GdP, hat in einem Schreiben an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung hingewiesen. Der Hintergrund ist der Tod eines 32-jährigen Polizisten, der bei einem Einsatz gegen mutmaßliche Autodiebe ums Leben kam. Da der Beamte nicht verheiratet war, erhält seine Lebensgefährtin keine Hinterbliebenenversorgung.
Kopelke hebt in seinem Brief hervor, dass das aktuelle Beamtenversorgungsgesetz Partnerschaften ohne Trauschein von der Versorgung ausschließt. Das Portal „Business Insider“ berichtet über Kopelkes Anliegen, der das Gesetz als nicht mehr zeitgemäß einstuft.
Situation der Betroffenen
In seinem Schreiben betont Jochen Kopelke: „Der getötete Kollege lebte mit Kindern und seiner Lebenspartnerin als `unverheiratete Familie` zusammen, mit gemeinsamer Erziehung und Betreuung der Kinder und einer Wirtschaftsgemeinschaft mit gemeinsamem Unterhalt.“ Diese Lebensweise sei bei vielen Beamten der Bundes- und Landespolizeien verbreitet.
Diese Aussage unterstreicht, dass die derzeitige Regelung nicht der Lebensrealität vieler Polizeibeamter entspricht und somit zahlreiche Familien benachteiligen könnte.
Appell an den Bund
Jochen Kopelke fordert die Bundesinnenministerin auf, im Versorgungsrecht des Bundes eine gerechtere Lösung zu implementieren. „Diese sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung `unverheirateter Familien` im Versorgungsrecht des Bundes“ müsse beendet werden.
Der GdP-Vorsitzende sieht den Bund auch in der Verantwortung, gegenüber den Ländern mit ihren eigenen Regelungen für Landespolizeien als Vorbild zu agieren.
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