(mit Material von dts) Verbot neuer Gasheizungen wohl verschoben
Das ursprünglich geplante Verbot neuer Gasheizungen wird faktisch wohl um mehrere Jahre verschoben. Wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsspitzen vom Dienstagnachmittag hervorgeht, sollen außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten, solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Christian Dürr nennt Termin für Umrüstung auf Wasserstoff
FDP-Fraktionschef Christian Dürr nannte das Jahr 2028 als Termin für die Umrüstung auf Wasserstoff. “Zuerst wird der Staat etwas machen müssen”, sagte Dürr. Neue Gasheizungen müssten ab 2024 allerdings “auf Wasserstoff umrüstbar” sein. Das gelte auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
Alternative Heizungen sollen eingesetzt werden können
Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können. Die entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll noch diese Woche im Bundestag in erster Lesung beraten werden, angestrebt wird nun von allen Ampel-Partnern eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause.
Kommunale Wärmeplanung als Voraussetzung
Ursprünglich sollte der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bereits ab 1. Januar 2024 verboten werden, die Kommunen sollten ihre langfristigen Pläne erst später festlegen müssen. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung soll nun auch schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sobald ein solcher Plan vorliegt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiterhin erlaubt sein, allerdings unter bestimmten Bedingungen, je nachdem welche Planung die Kommune hat: Bei einem “klimaneutralen Gasnetz” bleiben auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen erlaubt, in anderen Gasnetzen nur solche Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.