Fünf weitere kulturelle Traditionen in Deutschland sind in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Die Kulturministerkonferenz der Länder und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entschieden am Freitag über die Neuaufnahmen, womit das Verzeichnis nun 173 kulturelle Ausdrucksformen umfasst.
Neue Einträge in das Bundesweite Verzeichnis
Neu in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen wurden die Bolzplatzkultur, das Herrenschneiderhandwerk, die Martinstradition im Rheinland, die Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland sowie die Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern. Damit umfasst das Verzeichnis nun 173 kulturelle Ausdrucksformen, die in Deutschland gelebt und weitergegeben werden.
Katharina Binz (Grüne), Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Familienministerin des Landes Rheinland-Pfalz, betonte in einer Mitteilung die Bedeutung gelebter Traditionen: „Immaterielles Kulturerbe lebt davon, dass Menschen ihre Traditionen im Alltag weitergeben und gemeinsam gestalten“, sagte Katharina Binz (Grüne), Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Familienministerin des Landes Rheinland-Pfalz. „Ob Bolzplatz, Handwerk oder Küstenfischerei – diese kulturellen Praktiken verbinden Generationen und prägen regionale Identität. Dass wir gemeinsam mit der Deutschen Unesco-Kommission heute fünf weitere Traditionen aufnehmen, zeigt, wie vielfältig und lebendig das kulturelle Erbe in Deutschland ist.“
Bedeutung für kulturelle Identität und Wirtschaft
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) bezeichnete das Immaterielle Kulturerbe als lebendige Wurzel des heutigen kulturellen Selbstverständnisses. „Die Martinstradition im Rheinland vermittelt Werte wie Teilen, Solidarität und Zusammenhalt über Generationen hinweg. Auch das Herrenschneiderhandwerk verbindet traditionelle Handwerkskunst mit zeitgenössischem Design und prägt bis heute maßgeblich die Mode- und Kreativwirtschaft“, sagte er. „All das gilt es, zu schützen und für die Zukunft erlebbar zu halten.“
Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen Unesco-Kommission, erklärte, Immaterielles Kulturerbe entstehe dort, wo Menschen sich einbringen, Wissen teilen und kulturelle Praktiken gemeinsam gestalten. „Die Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis zeigen, wie lebendig, offen und wandlungsfähig kulturelle Ausdrucksformen heute sind – getragen von Gemeinschaften, die sich ihrer Geschichte bewusst sind und aktiv an einer vielfältigen Zukunft arbeiten. Denn Immaterielles Kulturerbe ist mehr als ein Blick zurück – es ist gelebte Gegenwart.“
Unesco-Übereinkommen und Auswahlverfahren
Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der Unesco in Paris verabschiedet. Bis heute haben 185 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland ist seit 2013 Vertragspartner. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen.
Vorschläge für Neuaufnahmen werden zunächst vom Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen Unesco-Kommission geprüft und anschließend in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt.
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