Polizeikontrolle (Symbolbild)
In der Nacht zu Sonntag (12. Juni) führte die Polizei Melle eine Verkehrskontrolle im Bereich der Industriestraße durch. Zahlreiche Fahrer seien dabei unter Alkoholeinfluss am Steuer gewesen. Darüber hinaus konnten die Beamten einige Fahrer ohne Fahrerlaubnis erfassen.
Der wohl dreisteste Verstoß des Abends war der eines 23-jährigen Autofahrers aus Bielefeld, der in seinem 1er-BMW ohne Führerschein angehalten wurde. Er hatte einen Atemalkoholwert knapp unter 1,1 Promille und wurde einige Stunden nach der ersten Kontrolle abermals am Steuer erwischt. Im Verlauf des Abends trug sich eine weitere, sehr ähnliche Situation zu: Ein 25-Jähriger aus Bad Salzuflen konnte trotz eines Atemalkoholwertes von 1,8 Promille nicht davon absehen, sich ans Steuer seines VW Golfs zu setzen. Die Beschlagnahme des Führerscheins erwies sich als überflüssig – dem Mann wurde die Fahrerlaubnis schon vor Monaten entzogen. Neben der Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer, erwartet den 25-Jährigen eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Im Fall einer 21-jährigen Frau aus Bad Nenndorf, die einen Atemalkoholwert von 1,6 Promille vorwies, blieb die Beschlagnahme des Führerscheins nicht aus.
Fahranfänger in Probezeit chauffiert unter Alkoholeinfluss
Drei Männer aus Bielefeld, Baunatal und Hessisch Oldendorf wurden mit Atemalkoholwerten im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeit angetroffen. Nach Angaben der Polizei pustete der 18-jährige Fahrer in Probezeit einen Atemalkoholwert von 0,94 Promille. Allerdings waren an diesem Abend nicht nur junge Verkehrssünder unterwegs: Ein 50-jähriger Motorradfahrer aus Melle fuhr mit mehr als 1,4 Promille auf seiner Harley-Davidson und durfte seinen Führerschein ebenfalls bei der Polizei abgeben.
BMW-Fahrer versucht Polizisten zu täuschen
Ein 23-jähriger Mann aus Rödinghausen wurde mit seinem BWM Mini angehalten und kontrolliert. Zunächst gab der Mann den Beamten gegenüber falsche Personalien an, dieser Schwindel flog allerdings schnell auf. Der Fahrer räumte schließlich ein, ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer zu sitzen – der Führerschein war ihm bereits im vergangenen Jahr entzogen worden. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Angabe falscher Personalien eingeleitet.