CDU-Chef Friedrich Merz hält einen haushaltsausgleichendes Jahr 2024 ohne Bruch der Schuldenbremse für möglich, da er, trotz aktueller Herausforderungen, kein Anlass für eine neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sieht. Zusätzlich spricht er sich gegen eine „Schuldenbremse light“ und für Kürzungen beim „Bürgergeld“ aus.
Merz sieht keine Notwendigkeit zur Umgehung der Schuldenbremse
Friedrich Merz äußerte gegenüber dem ARD-Magazin „Bericht aus Berlin“ den Glauben, dass der aktuelle Koalitionspartner FDP eine gute Aussicht auf eine Einhaltung der Schuldenbremse bietet. Er zitierte: „Es gibt weder eine Naturkatastrophe die so groß ist, dass wir das jetzt machen müssten, noch gibt es eine außergewöhnliche Notlage, die das erfordern würde“. Zudem betonte Merz, dass ein verfassungsgemäßer Haushalt 2024 ohne zusätzliche Schulden, die über das Maß der Schuldenbremse hinausreichen, möglich sei. Auch die genehmigten 22 Milliarden Euro zusätzliche Schulden in 2024 seien innerhalb der Grenzen der Schuldenbremse und damit für die Bundesregierung ausreichend.
Skeptik gegenüber „Schuldenbremse light“
Des Weiteren drückte Merz Skepsis gegenüber einer „Schuldenbremse light“ aus, die zur Unterstützung der Ukraine ein entsprechendes Sondervermögen vorsieht und eine Änderung des Grundgesetzes erfordern würde. Merz erwähnte den Fall eines Sondervermögens für die Bundeswehr, für das die Union zugestimmt hatte, jedoch steht ein Tilgungsplan noch aus.
Forderung nach einer Kürzung beim „Bürgergeld“
Merz kritisierte, dass die bisherige Erhöhung des „Bürgergelds“ um 12,6 Prozent einen zu großen Anreiz biete, Arbeit zu meiden, und forderte eine Kürzung. Er unterstrich seine Aussage mit dem Hinweis auf eine niedrigere als erwartete Inflationsrate und die hohe Arbeitslosigkeit gegenüber den 700.000 offenen Stellen. „Wir müssen runter von dieser hohen Arbeitslosigkeit“, betonte er und fügte hinzu: „Da stimmt auch etwas in unserer Arbeitsmarktpolitik nicht“.
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