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Startseite AktuellFriedensstadt zeigt Haltung: Osnabrück beteiligt sich an Rückgabe von NS-Raubgut
AktuellKulturOsnabrück

Friedensstadt zeigt Haltung: Osnabrück beteiligt sich an Rückgabe von NS-Raubgut

von PM 13. Juli 2025
von PM 13. Juli 2025
Rathaus Osnabrück (Symbolbild). / Foto: Marieke Timmermann
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Der Rat der Stadt Osnabrück hat am 1. Juli 2025 einstimmig beschlossen, dass die Stadt bereit ist, bei der Rückgabe von Kulturgut, das während der Nazi-Zeit verfolgungsbedingt gestohlen oder weggenommen wurden, an einem neuen, offiziellen Schiedsgericht teilzunehmen.

Osnabrück zeigt Haltung und macht dauerhaft mit

Dieses Angebot ist dauerhaft, also „stehend“ – die Stadt erklärt damit, dass sie immer wieder bei solchen Fällen mitmachen möchte. Damit zählt Osnabrück zu den ersten Städten bundesweit, die dem im März 2025 geschlossenen Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden folgen. Das Schiedsgericht ist eine neutrale Instanz, die bei Streitigkeiten über die Rückgabe von gestohlenen Kunstwerken und Gegenständen entscheidet. Es ist eine Verbesserung gegenüber der bisherigen „Beratenden Kommission NS-Raubgut“, deren Empfehlungen nicht rechtlich bindend waren.

Osnabrück setzt Zeichen: Gerichtsfeste Lösungen bei Raubkunst-Fällen

Ziel der Reform ist es, die Rechte der Opfer weiter zu stärken und faire, gerechte sowie gerichtsfeste Lösungen bei Rückgabefragen zu ermöglichen. Mit der Abgabe des stehenden Angebots verpflichtet sich die Stadt, künftig in Restitutionsfällen das Urteil der neu geschaffenen, rechtlich verbindlichen Schiedsgerichtsbarkeit anzuerkennen.

Neues Schiedsgericht stärkt Rechte der Opfer und Nachkommen

Die neue Schiedsgerichtsbarkeit ist beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste (DZK) angesiedelt. Sie arbeitet auf Grundlage einer Schiedsordnung und eines verbindlichen Bewertungsrahmens, der juristische, historische und kunsthistorische Aspekte einbezieht. Künftig ist auch eine einseitige Antragstellung durch die antragstellende Partei möglich, einschließlich der Nachkommen von Opfern. Dies stellt eine Weiterentwicklung im Sinne der Betroffenen dar. „Mit dem heutigen Beschluss bekennt sich die Friedensstadt Osnabrück ausdrücklich zur Verantwortung für die Opfer nationalsozialistischen Unrechts. Wir folgen nicht nur einer rechtlichen und politischen Verpflichtung, sondern setzen auch ein Zeichen für Gerechtigkeit, Erinnerung und Transparenz“, erklärt Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann.

Osnabrücks Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann. / Foto: Angela von Brill

Osnabrücks Erster Stadtrat Wolfgang Beckermann. / Foto: Angela von Brill

Ein Versprechen wird Gesetz: Deutschland setzt Washingtoner Prinzipien um

Das neue Verfahren geht zurück auf die Washingtoner Prinzipien von 1998 und die Gemeinsame Erklärung von 1999, mit denen sich Deutschland zur Aufarbeitung und Rückgabe von NS-Raubgut verpflichtet hat. Die Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit wurde im März 2025 auf dem 22. Kulturpolitischen Spitzengespräch formell beschlossen.

Städtetag ruft zur Umsetzung auf – Kommunen sollen Ratsbeschlüsse fassen

Der Deutsche Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedsstädten, zeitnah entsprechende Ratsbeschlüsse zu fassen. Das Verfahren wird nach zehn ergangenen Schiedssprüchen beziehungsweise spätestens nach drei Jahren evaluiert. Das Verfahren betrifft ausschließlich Kulturgut im Eigentum der Stadt oder unmittelbar kommunaler Einrichtungen.

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PM

Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

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