Die "Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen" (DFG-VK) bewertet eine neue Regelung im Wehrdienstmodernisierungsgesetz als Vorbereitung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. Anlass ist die Bestimmung, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr benötigen.
DFG-VK warnt vor „mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung“
Der politische Geschäftsführer der DFG-VK, Yannick Kiesel, kritisiert die im Zuge des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes bekannt gewordene Regelung scharf. Sie sieht vor, dass Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr einholen müssen. Nach Einschätzung der DFG-VK handelt es sich dabei um eine Vorbereitung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht.
„Wir kritisieren den entsprechenden Paragraphen im Wehrdienstmodernisierungsgesetz auf das Schärfste“, sagte Kiesel dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Auch wenn offiziell noch keine Wehrpflicht besteht, zeigt diese Regelung nach Ansicht der DFG-VK deutlich, wohin die politische Entwicklung geht: hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft.“
Befürchtung einer künftigen Bedarfswehrpflicht
Kiesel fügte hinzu: „Hier wird die Basis für eine vollständige Wehrpflicht geschaffen. Wer heute Ausreisen genehmigen lässt, zieht morgen Menschen zwangsweise ein.“ Die DFG-VK gehe nach eigenen Angaben fest davon aus, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werde.
In diesem Zusammenhang rechnet die Organisation damit, dass der nun diskutierte Paragraph nicht nur bestehen bleibt, sondern auch verstärkt zur Anwendung kommt. Nach Angaben der DFG-VK wird die Regelung juristisch geprüft. Die DFG-VK versteht sich als Interessenvertretung der Kriegsdienstverweigerer und betreut diese.
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