Vor der Vorstellung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung durch Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) an diesem Mittwoch zeigt sich die Klimaschutzorganisation Fridays for Future (FFF) skeptisch. Vertreter der Bewegung rechnen nicht mit Fortschritten für den Klimaschutz und kritisieren insbesondere die Klimapolitik von CDU-Chef Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsminister Reiche.
Fridays for Future kritisiert Klimapolitik
Linda Kastrup, Sprecherin von FFF, sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe): „An allen Ecken und Enden schreddern Merz und Reiche Klimaschutz-Vorhaben“. Aus ihrer Sicht verpasst die aktuelle Regierungskoalition Chancen beim Ausbau des Klimaschutzes.
„Schwarz-rot müsste jetzt eigentlich richtig loslegen, Ziele nachschärfen, mehr in den Klimaschutz und die Energiewende investieren und die Grundlage all dessen, das Klimaschutzgesetz, endlich wieder auf Vordermann bringen. Aber die Erwartungen, dass das geschieht, sind quasi gleich null“, so Kastrup in der „Rheinischen Post“.
Kritik an Verkehr und Gebäuden
„Schon lange steht fest, die Hauptprobleme in Deutschland liegen im Verkehrs- und im Gebäudesektor, aber anstatt auf Lösungen zu setzen, setzt Merz wider besseres Wissen auf den Verbrenner und Öl- und Gasheizungen“, so die Aktivistin weiter gegenüber der „Rheinischen Post“. Fridays for Future wirft der Politik damit vor, zentrale Bereiche der Emissionsminderung zu vernachlässigen.
Rechtliche Vorgaben für Klimaschutz
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 festgestellt, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet und dass die Schonung künftiger Freiheit es verlangt, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Das in Reaktion auf das Urteil verschärfte Bundes-Klimaschutzgesetz sieht daher jährliche Höchstemissionsmengen für Treibhausgase vor, um die Zwischenziele zu erreichen.
Im Bundes-Klimaschutzprogramm steht mittlerweile die Vorgabe, dass die Bundesregierung spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm beschließen muss. Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang Januar geht hervor, dass mit den verpflichtenden Klimaschutzprogrammen alle nötigen Maßnahmen vereinbart werden müssen, um die Klimazwischenziele einzuhalten.
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