Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) geht davon aus, dass im Jahr 2024 etwa 1.200 Personen in Deutschland Freitodbegleitungen in Anspruch genommen haben. Davon vermittelte die DGHS selbst 623 Begleitungen, wie ihr Vorsitzender am Dienstag bekanntgab. Die restlichen Begleitungen wurden von Vereinen wie Dignitas Deutschland und Sterbehilfe Deutschland sowie von einzelnen Ärzten durchgeführt.
Anstieg der Freitodbegleitungen
Robert Roßbruch, Vorsitzender der DGHS, erklärte, dass die Organisation 2021 noch 120 Freitodbegleitungen vermittelte, während es 2023 bereits 418 waren. Der Anstieg wird von der DGHS vor allem damit begründet, dass man zu Beginn organisatorisch und personell nicht auf eine hohe Zahl an Anfragen vorbereitet war. Zudem war das Bewusstsein in der Bevölkerung über legale und professionelle Suizid-Assistenz gering. Obwohl nur 0,1 Prozent der etwa 10.500 Suizide im vergangenen Jahr mit Freitodbegleitungen in Anspruch genommen wurden, sei ein gewisser Sättigungsgrad bei den Anträgen in der DGHS-Geschäftsstelle erreicht.
Aktuelle Zahlen und Hintergründe
Eine Anfrage bei Dignitas Deutschland ergab, dass der Verein 183 Begleitungen durchführte, während Sterbehilfe Deutschland 171 Begleitungen verantwortete. Hinzu kommen geschätzt 200 bis 250 Begleitungen, die von allein tätigen Ärzten oder anderen dritten Personen durchgeführt wurden. Die Anfragen bei der DGHS kamen vor allem von Menschen im Alter zwischen 80 und 89 Jahren; bei den Unter-50-Jährigen ist die Zahl der Anfragen vergleichsweise gering. Hauptmotive für die Anfragen waren Multimorbidität, Lebenssattheit, Krebserkrankungen und neurologische Krankheiten.
Informationsbedarf und Aufklärung
Robert Roßbruch kritisierte die gegenwärtige Informationslage scharf: „Die Mehrheit der Menschen hat aufgrund der fatalen Informationslage kaum eine Chance, von ihrem Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende Gebrauch zu machen“, sagte er laut der Patientenschutz-Organisation. Er betonte, dass dringend Aufklärungsbedarf bestehe, auch durch seriöse Berichterstattung. Zudem sei es notwendig, dass die Ärzteschaft über die Rechtslage und die Praxis der Freitodhilfe aufkläre.
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